Der Presserat rügt die "Kronen Zeitung" für diesen Artikel.

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Wien – Der Artikel "1,4 Milliarden Burger & 120 Millionen Liter Bier", erschienen am 5. Februar 2016 in der "Kronen Zeitung", verstößt laut Presserat gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Der Grund ist Schleichwerbung.

Im Untertitel zum Artikel heißt es: "Der Super Bowl 50 ist in den USA eine Megaparty ohne Grenzen – auch in Österreich ist bei den Fans 'Super Food' angesagt". Im Artikel wird dann darauf eingegangen, wieviel Burger, Chicken Wings und Bier in den USA an diesem Tag konsumiert würden, und es wird angemerkt, dass auch in Österreich bei der Live-Übertragung "Super Food" boomen würde. Viele Fans würden "ihre Burger mit Brot von 'Eat the Ball'" machen. In der Tonart geht es im Artikel weiter. "Eat the Ball" wird mehrmals erwähnt (siehe Artikel).

Keine Kennzeichnung als Werbung

Eine Kennzeichnung als "entgeltliche Einschaltung", "Anzeige" oder dergleichen ist nicht erfolgt. Weder die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" noch die Firma "Eat the Ball" haben auf die Einladung des Senats des Presserats, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen, reagiert, teilt der Presserat in einer Aussendung mit.

Nach Auffassung des Senats ist in dem vorliegenden Artikel gezielt Werbung für das Produkt "Eat the Ball" gemacht worden. Das Logo von "Eat the Ball" sowie das Brotlaibchen und ein "Eat the Ball"-Brotkorb sind bewusst in die Bildberichterstattung eingebaut worden. Im Text wird nach einer Einleitung zum Superbowl-Finale Bezug auf das Brot-Laibchen genommen und angeführt, wo man es in Österreich kaufen kann, so der Senat weiter.

"Irreführung der Leser"

Der Senat sieht in dieser Art der Berichterstattung eine "Irreführung der Leser". Die Einbettung der Produktwerbung in die redaktionelle Berichterstattung vermittle den Lesern falsche Glaubwürdigkeit und sei daher aus medienethischer Sicht bedenklich.

Der werbliche Charakter sei durch die Aufmachung und Aufbereitung verschleiert worden (vgl. Punkt 3.1 des Ehrenkodex); der Artikel unterscheidet sich nach Meinung des Senats nicht von anderen redaktionellen Beiträgen. Offenbar ist im vorliegenden Fall von außen auf die redaktionelle Arbeit Einfluss genommen worden (siehe Punkt 4.1 des Ehrenkodex), schreibt der Presserat. Der Senat fordert die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" auf, die vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen. Tätig geworden ist der Presserat nach einer Mitteilung eines Lesers. Die "Kronen Zeitung" ist nicht Mitglied des Selbstkontrollorgans. (red, 10.6.2016)