Karl-Heinz Grasser fühlt sich durch das Spiel "KHG" in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Landesgericht teilt diese Ansicht nicht.

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Wien – Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist mit seiner Klage gegen Christian Felsenreich und Klaus Hofegger abgeblitzt, berichtet das Nachrichtenmagazin "Profil". Die beiden hatten das Brettspiel "KHG" ("Korrupte Haben Geld") entwickelt und auf den Markt gebracht. Grasser warf ihnen unter anderem Verletzung seines Namens- und Persönlichkeitsrechtes vor und wollte das Spiel vom Markt nehmen lassen. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wies die Klage nun in erster Instanz ab. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, hieß es am Sonntag in einer Aussendung.

Laut dem Ersturteil stellt die Ausgestaltung des Spiels "keinen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers" dar. "Wenn man nun den Kerngehalt des gegenständlichen Spiels (...) betrachtet, ergibt sich lediglich, dass der Kläger als eine von 35 in den letzten Jahren in Österreich mit Korruption in Verbindung gebrachten Personen dargestellt wird. Wie (...) herausgearbeitet, ist dies jedoch im Hinblick auf die gesamte Vorgeschichte des Klägers jedenfalls zulässig und kann unabhängig davon, ob der Bezeichnung 'KHG' nun ein namensäquivalenter Kennzeichnungswert zuerkannt wird oder nicht, jedenfalls nicht als unerlaubter Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht des Klägers betrachtet werden", wurde von dem Magazin Richterin Marianne Kodek zitiert.

Grasser, vertreten durch Anwalt Peter Zöchbauer, geht in Berufung. "Diese Entscheidung ist aus mehreren Gründen falsch: KHG ist sehr wohl ein Name, das schreibt das Gericht ja selber", erklärt Zöchbauer. "Die Bezeichnung des Spiels ist folglich ein unzulässiger Namensgebrauch." Das Spiel war im November 2015 beim Wiener Spielefest als Produkt einer Crowdfunding-Aktion vorgestellt worden. (APA, 19.6.2016)