Wien – Am Mitttwoch steht wieder einmal die vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention auf der Tagesordnung des Umweltausschusses. Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren – am 26. Juni 2014 – hatte Umweltminister Andrä Rupprechter bei einem Hearing in eben diesem Umweltausschuss angekündigt, den Umweltorganisationen den in den meisten Umweltverfahren fehlenden Rechtsschutz in seinem Wirkungsbereich einzuräumen. Umgesetzt wurde das aber nicht.

Die Umweltorganisationen Global 2000, Greenpeace, WWF und Ökobüro haben die Parlamentsparteien daher aufgefordert, die Parteistellung für Umweltorganisationen zu beschließen.

Rechte für NGOs nützen auch Investoren

"Es ist unerlässlich, dass Umweltorganisationen endlich Parteistellung in allen Umweltverfahren erhalten. So können sie Projektwerber und Behörde frühzeitig auf potentielle Umweltgefahren hinweisen und notfalls auch den Genehmigungsbescheid anfechten, um Umweltschäden abzuwenden", erläutert Thomas Alge, Geschäftsführer des Ökobüro. Rechtsschutz für Umweltorganisationen sieht die Aarhus-Konvention eindeutig vor. In den letzten Jahren haben daher Umweltorganisationen unter Berufung auf Aarhus immer wieder gegen Genehmigungsbescheide geklagt – und dabei auch mehrfach Recht bekommen.

Die bestehende Rechtsunsicherheit irritiert daher immer stärker Investoren. Solange unklar ist, wer in welchem Verfahren welche Rechte hat, sind selbst rechtskräftige Entscheidungen nicht mehr sicher und von nachträglicher gerichtlicher Aufhebung bedroht.

Rechtsgültige Bescheide womöglich ungültig

"In Tirol wurde das Kraftwerk Tumpen genehmigt, ohne dass Umweltorganisationen die Möglichkeit hatten, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Wir haben den bereits rechtsgültigen Bescheid wegen unseres Ausschlusses angefochten und der Verwaltungsgerichtshof könnte ihn wieder aufheben," nennt Beate Striebel-Greiter, stellvertretende Geschäftsführerin des WWF, ein Beispiel für die bestehende Rechtsunsicherheit.

Bei großen Genehmigungsverfahren wie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) haben Umweltorganisationen bereits seit mehr als 10 Jahren Parteistellung. Der große Vorteil dabei ist, dass sich die Projektwerber frühzeitig mit den Anliegen der Umweltorganisationen auseinandersetzen können bzw. müssen. Durch diese Umwelt-Verbesserungen können lange Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen vermieden werden.

Nur fünf Prozent der Verfahren angefochten

Nach aktuellen Zahlen aus Wirtschafts- und Umweltministerium erheben Umweltorganisationen in nur fünf Prozent der Verfahren Beschwerden an die Verwaltungsgerichte. Bei UVP-Verfahren sind das zwei Verfahren pro Jahr. Auch bei anderen Umweltverfahren könnten Schäden vermieden werden, dürften Umweltschützer daran teilnehmen. (red, 22.6.2016)