Wien – Der Finanzausschuss des Parlaments hat am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsparteien neue Maßnahmen zur Heta-Abwicklung beschlossen. Dabei übernimmt der Bund elf Milliarden Euro an Haftungen für den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds, der den Vergleich mit den Gläubigern der heutigen Heta durchführen soll. Zudem sind Gesellschafterzuschüsse an die Heta-Schwester Abbag von bis zu 1,5 Milliarden geplant, die den Anleihenrückkauf vorfinanziert.

Aus einer Auflistung des Finanzministeriums geht hervor, dass die Hypo Alpe Adria den Steuerzahler bereits mit 8,452 Milliarden Euro an Haftungen und Kapital belastet hat. Der Unterschied zu den bisher üblicherweise genannten 5,5 Milliarden an Hypo-Kosten: Es werden auch die Aufwendungen für den Vergleich mit den Bayern und die Haftung rund um den Verkauf der Südosteuropabanken berücksichtigt.

Hable: Bund springt für Länder ein

Rechnet man die jetzt in Aussicht gestellten zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro zu den bereits gewährten 8,452 Milliarden hinzu, hat die Hypo die Schwelle von zehn Milliarden Euro fast schon geknackt. Die Haftungen für den Kärntner Fonds sind in dieser Betrachtung noch gar nicht enthalten. Sie wurden im Finanzausschuss heftig kritisiert.

Rainer Hable von den Neos sprach von einem Tabubruch des Bundes, weil er "ohne Gegenleistung für Schulden der Länder" einstehe. Für diesen Schritt gebe es keine rechtliche Verpflichtung, erklärte Hable. Er sieht deshalb einen Freibrief für andere Länder, Schulden zulasten des Bundes zu machen.

Kogler sieht Abkehr Schellings

Werner Kogler von den Grünen sieht das ähnlich. Neben der Haftungsübernahme für Kärnten sieht er eine Abkehr vom Versprechen von Finanzminister Hans Jörg Schelling, kein weiteres Steuergeld in die Heta zu pumpen. Kritisch analysiert wurden die Gesetzesvorhaben auch vom Budgetdienst des Parlaments. Dieser moniert, dass eine Auflistung der finanziellen Folgen der Heta-Pläne fehle. Schelling hat vor den Abgeordneten betont, dass die neuen Maßnahmen zu keiner Erhöhung des Schuldenstands führen. Zudem hieß es, dass die Geldflüsse an Kärntner Ausgleichszahlungsfonds und die Abbag bereits im Budget eingestellt worden seien.

Das Modell für den Vergleich mit den Gläubigern sieht so aus: Die Abbag borgt dem Fonds das Geld und erhält die Rückflüsse aus der Heta-Abwicklung. Die Abbag wiederum verschuldet sich bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur. Da diese nur Kredite vergeben darf, wenn die Rückführung selbiger als gesichert erscheint, benötigt die Abbag einen Zuschuss, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetz. Schelling betonte hingegen im Ausschuss, dass keine zusätzlichen Budgetmittel notwendig sein würden.

Beschwerde abgewiesen

An einer anderen Front ist Schelling ein Problem vorerst los. Beschwerden von Gläubigern über jenes Gesetzes, auf dem das Rückkaufangebot basiert, hat der Verfassungsgerichtshof abgewiesen. Allerdings aus formalen Gründen: Die Gläubiger brachten Individualanträge ein, weil sie eine unmittelbare Betroffenheit durch das Gesetz sehen. Der VfGH meint sinngemäß, dass erst nach einer Annahme des Angebots diese Unmittelbarkeit gegeben sein kann.

Ebenfalls im Finanzausschuss behandelt wurden Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht. Im Fokus stand dabei allerdings das Vorhaben, dass politische Vorfeldorganisationen steuerlich begünstigt werden. (Andreas Schnauder, 30.6.2016)