Linz/Eferding/Grieskirchen – Mit 1. September startet das Zusammengehen der oö. Bezirkshauptmannschaften (BH) Eferding und Grieskirchen zu einer Verwaltungsgemeinschaft. In einem ersten Schritt sollen 13 Vollzeitstellen abgebaut und 800.000 Euro eingespart werden, präsentierten ÖVP und FPÖ am Dienstag in Linz Details. Das Zusammengehen sei "rechtlich möglich und organisatorisch sinnvoll", erklärte Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP). Es bedürfe keiner Gesetzesänderung, die Leitung der beiden BH in Personalunion sei juristisch kein Problem.

"Denn die beiden politischen Bezirke und ihre Identität bleiben erhalten", betonte er. In Eferding wird es künftig eine Bürgerservicestelle geben, in der Dinge des alltäglichen Lebens wie etwa Reisepass- oder Führerschein-Antrag erledigt werden können. Das Gebäude, in dem die Bezirkshauptmannschaft noch untergebracht ist, veräußert das Land allerdings. Das Zusammengehen sei ein "Maßnahme der Verwaltungsökonomie", so Pühringer. Landeshauptmannstellvertreter und Personalreferent Thomas Stelzer (ÖVP) meinte, dass "niemand seinen Posten verliert".

Verordnung steht bevor

Derzeit werde nach gleichwertigen Einsatzmöglichkeiten für die BH-Mitarbeiter gesucht. Der Bezirkshauptmann von Eferding wurde bereits zum neuen Leiter der Sozialabteilung des Landes bestellt, jener von Grieskirchen wird beiden Bezirken vorstehen. "Uns ist mit diesem Pilotprojekt, das auch im Regierungsübereinkommen festgehalten ist, ein Meilenstein gelungen", freute sich FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr über die künftig kostengünstige Verwaltungsstruktur.

Bevor es soweit ist, muss jedoch kommenden Montag die Landesregierung noch eine entsprechende Verordnung beschließen. Im Zuge des Konsultationsmechanismus wird danach der Bund befragt, erläuterte Landesamtsdirektor Erich Watzl die Formalitäten. ÖVP und FPÖ hatten sich ihren Plan der Verwaltungsgemeinschaft zuvor durch eine market-Umfrage absichern lassen. Demnach befürworten 54 Prozent der betroffenen Eferdinger Bürger diese unter der nunmehr verwirklichten Voraussetzung, dass eine Servicestelle und der Bezirk an sich erhalten bleiben. (APA, 5.7.2016)