Eine Kultur der Eltern-Teilzeit?

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Es war einmal ein Arbeitgeber, der in seinem Unternehmen sehr darauf achtete, dass Gleichbehandlung und gleiche Chancen für alle nicht nur ein formales Konzept war, sondern auch gelebt wurde. So achtete er besonders auf gleiche Aufstiegschancen für alle Mitarbeiter.

Wie jedes Unternehmen hatte er jedoch effektivere und weniger effektive Mitarbeiter. Ein männlicher Mitarbeiter war bereits seit längerem aus seiner Sicht nicht mehr so produktiv wie gewünscht. Er passte auch nicht in das zukünftige Konzept der Neuausrichtung einzelner Unternehmensteile. Dieser Mitarbeiter sollte daher gekündigt werden.

Mündlich? Oder nur schriftlich?

Just bevor er die Kündigung aussprechen konnte, und noch während der laufenden Benachrichtigungsfrist an den Betriebsrat, wurde der Mitarbeiter bei ihm vorstellig und beantragte mündlich seine Elternteilzeit. Der Arbeitgeber erinnerte sich an eine Veranstaltung zu diesem Thema. Da hieß es, dieser Antrag müsste schriftlich eingebracht werden. Er ging daher davon aus, dass der mündliche Antrag unzulässig war, und kündigte den Mitarbeiter trotzdem.

Leider ist dem Wort des Gesetzes nicht immer zu trauen. Dem Arbeitgeber ist zwar recht zu geben, dass der Antrag auf Elternteilzeit grundsätzlich schriftlich einzubringen ist. Allerdings besteht Rechtsprechung dazu, dass derlei Anträge bei Kenntnis der Betreuungssituation auch mündlich eingebracht werden können. Sollte sich der ansonsten so umsichtige Arbeitgeber daher nicht außergerichtlich einigen, so wären die Erfolgsaussichten bei Gericht eher gering.

Kultur der Teilzeit

Was könnte unser sorgsamer Arbeitgeber in Zukunft besser machen?

Zunächst könnte er das Thema Elternteilzeit für weibliche und männliche Mitarbeiter stärker für sich entdecken. Ein mündlicher Antrag auf Elternteilzeit würde ihn somit zukünftig nicht mehr erstaunen.

Er könnte aber auch grundlegendere Überlegungen anstellen und eine Kultur der Teilzeit – unabhängig davon ob gesetzlich geschützt oder nicht – in seinem Unternehmen einführen. Dann wäre er von keinerlei Teilzeitoptionen überrascht, sondern würde diese vorgeben und mit Prozessen begleiten. Womöglich hilft ihm dies sogar bei der geplanten Neuausrichtung seiner Unternehmensteile. Dies wird mit zeitlich flexiblen Mitarbeitern ebenso leichter zu bewerkstelligen sein. (Erwin Fuchs, 18.7.2016)