Für eine Waffenbesitzkarte braucht es ein positives waffenpsychologisches Gutachten. Dafür müssen Psychologen die Verlässlichkeit der Person abklären. Zumindest in einem Fall soll dabei ein veralter Test verwendet worden sein.

Foto: APA/Hans Klaus Techt

Wien – 282.135 Personen in Österreich besitzen derzeit eine Waffe. Damit weisen aktuelle Zahlen des Waffenregisters laut Innenministerium elf Prozent mehr Waffenbesitzer auf als vor einem Jahr. Insgesamt sind demnach 957.301 Waffen registriert. Auch diese Zahl ist seit 1. Juli 2015 deutlich gestiegen: um 63.544 Stück.

Prozentuell gab es die größte Steigerung bei Waffen der Kategorie D (Flinten). Personen ab 18 Jahren dürfen sie grundsätzlich erwerben und besitzen. Um sie mit sich zu führen, braucht es einen Waffenpass, Jagdschein oder die Mitgliedschaft in einem traditionellen Schützenverein. Waren vor einem Jahr noch 41.937 Stück registriert, sind es nun 59.147 (plus 41 Prozent).

Die meisten Waffen – 502.180 – gehören zur Kategorie C, 21.361 davon wurden allein in den vergangenen zwölf Monaten registriert. Es handelt sich um Büchsen (Schusswaffen mit gezogenem Lauf), für deren Erwerb und Handhabung die gleichen Voraussetzungen wie für Kategorie D gelten.

Mehr waffenscheinpflichtige Waffen

Gestiegen ist auch die Zahl der Waffen der Kategorie B, die nur mit Waffenpass oder Waffenbesitzkarte erworben werden können. 389.043 dieser Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatischen Schusswaffen sind derzeit registriert – ein Plus von mehr als 25.000 (6,9 Prozent).

Für eine Waffenbesitzkarte braucht es ein positives waffenpsychologisches Gutachten. Dafür müssen Psychologen die Verlässlichkeit der Person abklären. Eine Frau schilderte dem Ö1-"Morgenjournal", dass sie bei einem solchen Test via Fragebogen Angaben zur Verdauung und zu sexuellen Neigungen machen sollte. Der Test sei aus den 60er-Jahren gewesen.

"Nach neuestem Stand"

Laut Sandra Lettner, Präsidentin des Berufsverbands Österreichischer Psychologinnen und Psychologen, gibt es eine Vielzahl an Verfahren, die für das waffenpsychologische Gutachten verwendet werden können. Psychologen hätten prinzipiell die Aufgabe, nach neuestem Stand zu arbeiten. Das sei, wenn die Angaben der Frau stimmen, in dem Fall bestimmt nicht vorgelegen. Im Innenministerium hieß es, man gehe davon aus, dass für die Tests Psychologen nominiert werden, die "lege artis arbeiten".

Lettner spricht sich zusätzlich zum derzeit vorgeschriebenen Verfahren für ein verpflichtendes psychologisches Gespräch und ein zentrales Register aus, in dem steht, ob ein waffenpsychologischer Test bestanden wurde oder nicht. Bei negativem Resultat kann man es derzeit beim nächsten Psychologen versuchen. (Gudrun Springer, 11.7.2016)