Wien – Am Donnerstag könnte in der Causa Buwog / Karl-Heinz Grasser eine wichtige Entscheidung fallen. Dann kommt im Justizpalast der Weisungsrat zusammen – und entscheidet, ob er seine Empfehlung zum Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) fertigstellt und ans Justizministerium weiterleitet. Das Gremium unter Leitung des Chefs der Generalprokuratur, Werner Pleischl, hat bereits einige Vorbesprechungen in der Causa hinter sich.

Sollten noch Punkte offen sein und keine Empfehlung erfolgen, würde sich die seit 2009 anhängige Sache erneut in die Länge ziehen. Die nächste Sitzung des Weisungsrats findet nämlich erst im Herbst statt. In der Justiz erwartet man daher die Abgabe der "Äußerung" des Weisungsrats.

Das Gremium muss sich zu dem 850 Seiten umfassenden Vorhabensbericht äußern und kann allenfalls Weisungen erteilen. Dem Vernehmen nach will die WKStA Anklage erheben, die Alternative wäre die Einstellung des Verfahrens. Neben dem Exfinanzminister gibt es noch weitere 17 Beschuldigte in dem Themenkomplex rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen, zu dem auch die Causa Linzer Terminal Tower gehört. Der STANDARD betont, dass für sie alle die Unschuldsvermutung gilt.

Installiert wurde der Weisungsrat von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Er wird unter anderem dann aktiv, wenn es um öffentlichkeitsrelevante ("clamorose") Themen geht oder bei Causen, in denen Brandstetter als Exverteidiger befangen ist. In der Causa Buwog ist beides der Fall. Und: Der Minister hat versprochen, sich in jedem Fall an die Empfehlung des Weisungsrats zu halten. Vorgeschrieben ist das aber nicht.

1.000 Seiten

Die Mitglieder des Weisungsrats (neben Pleischl sind das Exgeneralprokurator Walter Presslauer und die Wiener Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf; Stellvertreter sind Walter Pilgermair, Verfahrensrichter im Hypo-U-Ausschuss, und Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs) haben rund tausend Seiten aus dem Akt studiert. Ihre Empfehlung geht zunächst ans Ministerium und von dort aus die Weisungskette wieder bergab: also an Oberstaatsanwaltschaft und WKStA. Erst dann werden die Beschuldigten informiert, was aus ihnen beziehungsweise ihrem Verfahren wird.

Auch dieser Weg wird wieder mehrere Wochen in Anspruch nehmen. (Renate Graber, 12.7.2016)