Wien – Agnes Husslein-Arco bleibt – zumindest vorerst – Chefin der Österreichischen Galerie Belvedere. Das Kuratorium hat am Donnerstag in seiner Sitzung einstimmig beschlossen, in "Abwägung der compliancerelevanten Fakten" einerseits und der "unbestreitbaren Verdienste" Hussleins andererseits für einen Verbleib bis zum Auslaufen ihres Vertrags Ende des Jahres zu stimmen.

Husslein habe das Vorliegen von Compliance-Verstößen laut Aussendung des Kuratoriums eingestanden und sich von sich aus verpflichtet, den entstandenen materiellen Schaden unverzüglich zu ersetzen. Wie hoch dieser sei, konnte Kuratoriumsvorsitzender Hans Wehsely auf APA-Anfrage noch nicht beziffern. Auch über die konkreten Verstöße werde man erst nächste Woche Auskunft geben.

Zweiter Geschäftsführer

Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) teilte unmittelbar danach mit, dem Beschluss zu folgen. Eine Abweichung davon wäre nur bei Vorliegen des rechtlichen Sachverhalts "Gefahr in Verzug" vorgesehen, der nach rechtlicher Beurteilung der Juristen nicht vorliege, betonte Drozda.

"Ich werde aber unverzüglich einen zweiten interimistischen Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin bestellen. Dieser bzw. diese soll bis zum Antritt der neuen Geschäftsführung ein gleichberechtigtes Vier-Augen-Prinzip sicherstellen", so der Minister. Ein konkreter Name soll in den kommenden Tagen bekanntgegeben werden. Seine Entscheidung habe er sowohl dem Kuratorium als auch Husslein persönlich mitgeteilt.

Bestellprozess läuft wieder an

Der Bestellprozess für die Leitung des Belvedere ab dem 1. Jänner 2017 läuft damit wieder an. Innerhalb der kommenden zwei Wochen werde man sich in der Sache mit dem Kuratorium zusammensetzen, heißt es aus dem Kulturministerium.

Vorgeworfen wurden Husslein unterschiedlichste Verstöße gegen die hausinternen Compliance-Richtlinien. So soll eine Geburtstagsfeier für ihren Enkel im Unteren Belvedere stattgefunden haben, wobei die Abrechnung über ihren Mann, den Gynäkologen Peter Husslein, gelaufen sei. Dieser habe sich den Rechnungsbetrag steuerabsetzbar ausstellen lassen. Zudem sollen Dienstzeiten während der Sommermonate am Wörthersee verbracht und im Rahmen dessen Flüge nach Wien mittels Dienstreisespesen abgerechnet worden sein. Auch mehrere Mitarbeiter des Belvedere sollen für private Zwecke Hussleins zum Einsatz gekommen sein. Eine offizielle Bestätigung der Vorwürfe gab es bisher nicht. (APA, 14.7.2016)