Die Aufenthaltsgenehmigung von Mohamed Lahouaiej-Bouhlel wurde von der französischen Polizei veröffentlicht.

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Die tödliche Fahrt auf "Promenade des Anglais" in Nizza.

derStandard.at

Der angemietet Lkw mit dem der Täter 84 Menschen tötete.

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Vieles aus dem Leben von Mohamed Lahouaiej Bouhlel ist bereits bekannt – abgesehen von der Frage, aus welchem Motiv er zu seiner Amokfahrt gestartet war. Der 31-jährige Tunesier stammte aus dem Ort Msaken, etwa zehn Kilometer vom Badeort Sousse entfernt. Er lebte in Frankreich mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung. Seit einiger Zeit wohnte er mit seiner Frau und drei Kindern in einer Wohnung im Nordosten von Nizza. Dort war er als Auslieferungschauffeur tätig.

Beim französischen Geheimdienst war Bouhlel offenbar nicht registriert. Er schien auch nicht in der so genannten S-Kartei auf, die in Frankreich islamistische und andere Radikale auflistet.

Hingegen war der Mann der lokalen Polizei wegen mehrerer Delikte bekannt. Meist war Gewalt im Spiel: Bouhlel war schon wegen Diebstahls, illegalen Waffenbesitzes, Bedrohung und ehelicher Gewalt verurteilt worden. Im März dieses Jahres erhielt er zudem eine bedingte Gefängnisstrafe, weil er bei einem Autounfall offenbar die Beherrschung verloren und dabei eine Holzpalette auf einen anderen Fahrer geworfen hatte. Vor dieser Verurteilung war er zwei Monate unter Justizaufsicht gewesen – aber eben ohne eine Mitteilung an die Nachrichtendienste. Auch Nachbarn schilderten Bouhlel als "am Ende seiner Kräfte" und aggressiv.

Der laut Bekannten Liebhaber hübscher Frauen und schneller Wagen lebte in Scheidung und musste seiner Gattin offenbar bereits hohe Alimente zahlen. Er sei "deprimiert und finanziell erdrückt" gewesen, erzählte ein Bekannter dem Radiosender France-Info.

Den Ramadan gebrochen

Nachbarn meinten, er habe im Stiegenhaus nie zurückgegrüßt. Ein tunesischer Jugendfreund berichtete, der nachmalige Attentäter sei in seinem Heimatort wegen seines unhöflichen Verhaltens unerwünscht gewesen.

Jüngst einmal habe sich Bouhlel geärgert, als andere Muslime den Fastenmonat Ramadan gebrochen hätten. Er selbst sei aber nicht einmal gläubig gewesen.

Bei einer Hausdurchsuchung stieß die Polizei dem Vernehmen nach auf keine Spuren einer Zugehörigkeit zu einem Terrornetz oder auch nur auf islamische oder islamistische Schriften. Ein Bekennerschreiben fand sich ebenso wenig wie ein Abschiedsbrief.

Den Laster hatte Bouhlel am Montag, also schon drei Tage vor der Amokfahrt, außerhalb von Nizza auf legale Weise gemietet. In der Fahrerkabine fanden sich eine brauchbare Handgranate und ein Gewehr, aber auch Waffenattrappen. Erwiesen ist zudem, dass Bouhlel zuerst 84 Menschen umfuhr, auf Polizisten schoss und aus dem Lkw stieg. Dann wurde er von Polizisten erschossen. Warum er aber so handelte, blieb am Freitag zumindest vorläufig noch ein Rätsel. (brä, 15.7.2016)