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Gedenken an der Strandpromenade von Nizza, wo vor einer Woche mindestens 84 Menschen starben.

Foto: REUTERS/Jean-Pierre Amet

Nizza/Paris – Wegen des Verdachts auf Komplizenschaft mit dem Attentäter von Nizza hat ein französisches Anti-Terror-Gericht ein formelles Ermittlungsverfahren gegen fünf Verdächtige eingeleitet. Das Gericht habe Untersuchungshaft für die Verdächtigen angeordnet, erklärte die Staatsanwaltschaft in Paris in der Nacht auf Freitag. Sie waren zuvor einem Richter vorgeführt worden.

Der Attentäter hatte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft seinen Anschlag vermutlich seit mehreren Monaten geplant. Zudem soll er mindestens fünf Komplizen gehabt haben, die dem Geheimdienst zuvor nicht bekannt waren. Sie hätten ihn monatelang bei der Vorbereitung unterstützt, sagte Staatsanwalt Francois Molins am Donnerstag. Die Helfer, ein albanisches Paar, ein Tunesier und zwei Franko-Tunesier, seien verhaftet worden. Gegen sie werde ermittelt.

Den Verdächtigen Chokri C., Mohamed Oualid G. und Ramzi A. werde Beihilfe zum Mord in Verbindung mit einem terroristischen Akt vorgeworfen, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Zudem wird gegen ein Paar aus Albanien ermittelt, Artan H. und Enkeledja Z. Sie sollen gemeinsam mit Ramzi A. die Pistole besorgt haben, mit der der Attentäter auf Polizisten schoss.

Mindestens 84 Tote

Der Attentäter Lahouaiej Bouhlel war am französischen Nationalfeiertag auf der Strandpromenade von Nizza mit einem Lastwagen in die feiernde Menge gefahren. Mindestens 84 Menschen wurden getötet, der Täter letztlich von Polizisten erschossen. Angesichts anhaltender Kritik wegen angeblich unzureichender Sicherheitsvorkehrungen auf der Strandpromenade ordnete Innenminister Bernard Cazeneuve eine interne Untersuchung an.

Die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) beanspruchte den Anschlag für sich. Eine Verbindung zwischen dem Attentäter und der Extremistengruppe haben die Ermittler aber noch nicht entdeckt.

Ausnahmezustand verlängert

Eine Woche nach dem Anschlag verlängerte Frankreich nun den Ausnahmezustand bis Anfang 2017. Nationalversammlung und Senat stimmten am Donnerstag mit großer Mehrheit dafür, die Sonderrechte der Behörden weitere sechs Monate in Kraft zu lassen. (APA, 22.7.2016)