Wien – Die Anklageschrift zur Causa Buwog wurde in der Justiz vom Weisungsrat behandelt; ein Grund dafür ist, dass Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) als Berater involviert war und daher befangen ist. Der damalige Strafverteidiger kam durch seine Tätigkeit für Ex-Immofinanzchef Karl Petrikovics ins Spiel. Die Immofinanz steckte damals in Turbulenzen – bei den Ermittlungen flog die Causa Buwog auf. Und zwar durch die Provisionen, die die zum Buwog-Käuferkonsortium gehörende Immofinanz bezahlt hatte.

Als das im Herbst 2009 öffentlich wurde und erste Hausdurchsuchungen durchgeführt waren, schalteten die Betroffenen rund um Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger Anwälte und Steuerberater ein. Einer davon, Gerald T., zählt heute zu den – nicht rechtskräftig – Angeklagten. Mit T.s Hilfe erstattete Meischberger Selbstanzeige bei der Finanz, für 5. Oktober 2009 setzte der Anwalt eine Besprechung an. Bei der vierstündigen "großen Runde" (Anklageschrift) dabei: Brandstetter, Exfinanzminister Grasser, Lobbyist Meischberger, Immobilienmakler Ernst Plech.

Auslegungsfragen

Die Rolle des heutigen Justizministers dabei beschreibt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) so: Brandstetter "hat insbesondere zu strafrechtlichen Auslegungsfragen Stellung genommen". Zudem sollte er "das Aussageverhalten Petrikovics' dahingehend abstimmen, dass dieser Meischberger nicht kennen und es zwischen beiden keine Kontakte geben würde". Das sei aber so, sagt Petrikovics' heutiger Anwalt, Otto Dietrich, zum STANDARD: "Mein Mandant kennt Meischberger nicht und hatte nie Kontakt zu ihm."

Ende Oktober 2009 holte sich T. laut Anklageschrift noch Informationen von Brandstetter, wie das Verfahren laufe. Der berichtete, dessen Fokus sei bei der Buwog gelandet. Allerdings habe Brandstetter auch beruhigt, hielt Meischberger damals in seinem Tagebuch fest. "Er sagte, dass der Staatsanwalt keine Fakten, keine Beweise hat. Selbst wenn er unsere Schwachstellen als komplett unglaubwürdig werten würde, wäre rechtlich nichts dran."

Die WKStA baut ihre Anklage aber nicht nur auf den Provisionen auf. Grasser habe beim Buwog-Verkauf nicht den Maximalerlös herausgeholt, argumentiert sie – und das sei Untreue. Für alle gilt die Unschuldsvermutung. (gra, 28.7.2016)