Eine von nur zwei fixen Unterbringungseinrichtungen für Asylwerber in Kroatien: Hotel Porin in Zagreb.

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Im Vorjahr sind täglich Busse und Züge mit Flüchtlingen aus Slowenien angekommen.

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Wien/Melk/Zagreb – Jeweils sind es Flüchtlingshelfer, die sich im Namen von Asylsuchenden an die Öffentlichkeit wenden. So etwa der Benediktinerpater Karl Helmreich, der im Umfeld des Stifts Melk gleich von drei geplanten Rückschiebungen nach Kroatien oder Slowenien aufgrund der EU-weit geltenden Dublin-III-Verordnung weiß.

Zwei syrischen und einer irakischen Familie, zwei davon mit kleinen Kindern, stehe die Rückkehr in die Transitländer ihrer Flucht bevor; Familien, für die sich Pfarrgemeindemitglieder und andere Ehrenamtliche engagiert und die auch selber Integrationsschritte gesetzt hätten, schildert Helmreich: "Angekommen, ein wenig zur Ruhe gekommen, Unterbringung, eifriges Bemühen, die Sprache zu erlernen, und dann der Versuch einer neuen Vertreibung ins Ungewisse", schreibt Helmreich in einem Brief.

Seit November im Land

Ehrenamtliche Helfer aus Wien und dem Burgenland berichten dem STANDARD ebenfalls von derlei Fällen. Wie in Melk handelt es sich auch hier um Menschen, die im vergangenen November oder Dezember mit der großen Fluchtbewegung über den Westbalkan nach Österreich kamen.

"Das war vor acht, neun Monaten. Dass die Rückführungspläne jetzt akut werden, ergibt sich aus den Fristenläufen laut Dublin-III-Verordnung", erklärt Anny Knapp vom NGO-Zusammenschluss Asylkoordination diese Gleichzeitigkeit. Drei Monate nach dem Grenzübertritt oder Asylantrag eines Flüchtlings habe Österreich als Ankunftsstaat Zeit, um ein anderes EU-Land zur Rücknahme aufzufordern. Zwei Monate könne sich dieses mit einer Antwort Zeit lassen. Antworte es nicht, wie es etwa im Fall Kroatiens die Regel sei, so werde es automatisch für das Asylverfahren zuständig.

Vor dem Ende der Frist

Jedoch: Sechs Monate nach diesem Termin müsse der Flüchtling rückgeschoben worden sein, sonst gehe die Verantwortung für das Verfahren wieder an Österreich zurück. "Da die heimischen Behörden die Dublin-Anfragen zeitnah zu den Einreisen gestellt haben, endet diese Sechsmonatsfrist nun in vielen Fällen", sagt Knapp.

Eigentlich, so die Expertin, seien die Dublin-Fristen eingeführt worden, um Flüchtlingen jahrelange Wartezeiten auf ihr Asylverfahren zu ersparen, erläutert Knapp; das Dublin-Verfahren regelt ja nur, welches Land zuständig ist, um über Schutz oder Nichtschutz zu entscheiden. "Aber die Wartezeit kann auch jetzt locker ein Jahr dauern". Das, so die Expertin, könne durchaus zu Härten führen.

Ministerium: keine Häufung

Im Innenministerium betont ein Sprecher, von einer Häufung von Dublin-Rückschiebungen könne zurzeit "nicht die Rede sein". Im ersten Halbjahr 2016 habe es 911 solche Rücktransporte gegeben, hauptsächlich nach Italien, Slowenien, Kroatien und Bulgarien. Sehr wohl jedoch würden die österreichischen Asylbehörden weiterhin einen "Schwerpunkt" auf Dublin-Rückschiebungen setzen, sodass sich derzeit rund 6000 Flüchtlinge in einem Dublin-Verfahren befinden.

Viele davon betreffen Italien, viele Ungarn; über Rückschiebungen nach Ungarn wird in Österreich derzeit bis zur Rechtskraft entschieden, aber wegen des harschen Umgangs mit Flüchtlingen wird nicht tatsächlich rückgeschoben. Doch auch nach Kroatien gehen viele Anfragen. 2016 habe es deren bis Juli 1758 gegeben, berichtet die Zagreber NGO Center for Peace auf Grundlage von Zahlen aus dem kroatischen Innenministerium. Aber: Fixe Betreuungsplätze für Asylwerber gebe es derzeit landesweit nur rund 700. (Irene Brickner, 29.7.2016)