Der Tiroler SPÖ-Chef Ingo Mayr (rechts) und Rechtsanwalt Martin Leys vor Beginn des Prozesses.

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Wien/Innsbruck – Für den Tiroler SPÖ-Chef Ingo Mayr hat Freitagnachmittag der Prozess wegen Beleidigung am Innsbrucker Landesgericht mit einem Freispruch geendet. Weil er in zwei Kommentaren auf seiner Facebook-Seite FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer sinngemäß als "Nazi" bezeichnet hatte, strengte dieser eine Privatklage an.

Die Richterin begründete den Freispruch mit dem Grundsatz der Meinungsfreiheit: "Die Meinungsfreiheit ist kein schrankenloses Recht, sie darf aber nur unter gewissen Umständen eingeschränkt werden." Für die von Mayr geäußerte Meinung gebe es ein Faktengerüst, eine Grundlage und ein "Tatsachensubstrat", da sich die FPÖ, für die Hofer antritt, "nicht nur nicht von rechtsextremen Gruppierungen" distanziere, sondern auch den Kontakt zu diesen suche.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Vertreter von Norbert Hofer, Hubertus Weben, meldete umgehend volle Berufung an. (APA, 29.7.2016)