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Kinder brauchen Geborgenheit. Bei Pflegeeltern können sie diese finden – je nach Bundesland zu anderen rechtlichen Bedingungen.

dpa

St. Pölten / Wien – Die Regeln für die Aufnahme von Pflegekindern sollen österreichweit vereinheitlicht werden. Das fordern Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits in Reaktion auf den Fall einer Pflegefamilie in Niederösterreich, von dem Ö1 berichtete.

Besagter Familie haben die niederösterreichischen Behörden aus Altersgründen die Aufnahme von zwei weiteren Pflegekindern untersagt; Mann und Frau sind in den frühen Fünfzigern. Davor, als die Familie in Wien wohnte, hatten die dortigen Behörden nichts gegen die Aufnahme einzuwenden gehabt. Bei den Altersgrenzen ist man in Wien toleranter.

Die zwei Kinder sind die leiblichen Geschwister eines Pflegekindes, das bereits seit acht Jahren bei dem Paar lebt. Sie wurden ihren leiblichen Eltern von den Behörden vor wenigen Monaten ebenfalls entzogen. Daraufhin riefen die leiblichen Eltern bei der Pflegefamilie an und ersuchten sie, auch die weiteren zwei Kinder aufzunehmen: Die Geschwister sollten zusammenbleiben.

Beim Wiener Amt für Jugend und Familie (MA 11) stießen die Pflegeeltern mit diesem Wunsch auf offene Türen. Doch dann übersiedelten sie vom Stadtrand Wiens in den Speckgürtel jenseits der Bundeshauptstadt-Grenzen – womit die niederösterreichischen Behörden für die Pflegestellenbewilligung zuständig wurden.

"Wir bekamen ein Schreiben, dass wir die Kinder nicht aufnehmen könnten. Wir seien zu alt. Wir konnten das erst gar nicht glauben", schildert die Pflegemutter. Auf Anraten hätten sie sich daraufhin brieflich an Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) gewandt. Dieser entschied nichts, sondern delegierte die Angelegenheit an die zuständige Soziallandesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) – die die Causa wiederum an die Bezirkshauptmannschaft weitergab, wo sie ursprünglich ohnehin ressortierte.

Reine Ländersache

Dort wurde ein neuerliches Verfahren eingeleitet. Die zwei Kinder sind inzwischen an unterschiedlichen Stellen untergebracht. Hintergrund des Falls ist der Umstand, dass Pflegekindangelegenheiten in Österreich Ländersache sind. Jedes Bundesland hat andere Bestimmungen. (red., 29.7.2016)