Eigentlich sind sich alle einig: Doppelgleisigkeiten im Förderwesen müssen abgeschafft werden. Doch geht es um die Umsetzung, rücken die Interessen der beteiligten Institutionen in den Vordergrund. Dafür ist der österreichische Föderalismus wie geschaffen.

Beispiel Niederösterreichische Grenzlandförderungsgesellschaft (NÖG): 1975 wurde die buchstabenreiche Einrichtung gegründet – weil grenznahe Gemeinden damals unter der Abschottung der Tschechoslowakei litten. Doch mehr als 40 Jahre später hat sich die Idee überlebt, wie der Rechnungshof in einem scharfen Bericht urteilte. Fast alle Gemeinden, die von der NÖG gefördert werden, können auch irgendeinen anderen Topf anzapfen.

Was passiert? Erst einmal nichts. Warum? Bund und Land haben gemeinsam in den Fördertopf eingezahlt. Werden die Aufgaben der NÖG anderen Institutionen übertragen, muss einer der beiden auf das Geld verzichten.

Klar, dass solche Prozesse Verhandlungssache sind – es geht immerhin um fast 15 Millionen Euro. Dass es aber einer Dauer von 40 Jahren bedarf, um diese Verhandlungen überhaupt anzustoßen, ist der föderalen Konstruktion der Gesellschaft geschuldet. Sie verhinderte über Jahre die Reform, die in Wahrheit schon mit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989 nötig gewesen wäre. Vielleicht hat sich nicht nur die Idee der Grenzlandförderungsgesellschaft, sondern auch die des Föderalismus in Österreich überlebt. (Sebastian Fellner, 1.8.2016)