Vor dem Handelsgericht Wien streitet Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser bzw. seine Gesellschaft mit Steuerberater Peter Haunold. Derzeit sind die Verfassungsrichter am Zug.


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Wien – Die Causen rund um den ehemaligen Finanzminister der schwarz-blauen Koalition, Karl-Heinz Grasser, halten die österreichische Justiz ziemlich auf Trab. Die Strafsache Buwog und Terminal Tower, in der seit kurzem die nicht rechtskräftige Anklage vorliegt, hat jenes Zivilverfahren in den Schatten gestellt, das seit Jahren am Handelsgericht Wien anhängig ist: den Streit Grasser (bzw. Valuecreation; Grassers Gesellschaft ist seit 2014 in Liquidation) gegen seinen ehemaligen Steuerberater, Peter Haunold. Grasser wirft ihm Fehlberatung vor und fordert entsprechende Feststellungen und etwaigen Schadenersatz. Haunold hält dagegen.

Dieser Streit beschäftigt inzwischen indirekt den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Denn: Grassers Anwalt in dieser Sache, Exjustizminister Dieter Böhmdorfer, hat einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt – für die Valuecreation GmbH notabene, und nicht für ihren früheren Geschäftsführer und Gesellschafter Grasser.

Grasser legte Vermögen nicht offen

Laut Rechtssprechung können auch juristische Personen Verfahrenshilfe bekommen. Allerdings hat das Gericht im konkreten Fall verlangt, auch Grasser als Exgeschäftsführer solle seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Nur wenn ihm wegen prekärer Finanzen Verfahrenshilfe zustünde, stehe sie auch seiner GmbH zu, argumentierten die Handelsrichter sinngemäß. Der Exminister verweigerte diese Offenlegung, das Gericht wies den Antrag auf Verfahrenshilfe ab.

Böhmdorfer will sich damit nicht abfinden. Ein Gesetz, gemäß dem "auch der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vermögenslos sein muss, damit seine Gesellschaft Verfahrenshilfe bekommt", sei vielmehr problematisch, sagt er auf Anfrage des STANDARD. Er hat daher gegen die Abweisung der Verfahrenshilfe Rekurs eingelegt – und zudem eine Gesetzesbeschwerde beim VfGH eingebracht.

Kampf gegen Kosten

Zudem hat er zwei weitere Anträge bei den Verfassungsrichtern eingereicht, die sich beide aufs Verfahren mit Exsteuerberater Haunold beziehen. Bei einem geht es um die Erhöhung des Streitwerts auf mehr als zwei Millionen Euro. Das Faktum, dass gegen diesen Schritt kein Rechtsmittel zulässig ist, sei "verfassungswidrig". Mit einem weiteren Antrag will der Exjustizminister die vom Streitwert abgeleiteten Pauschalkosten (50.000 Euro) kippen. Böhmdorfer: "Diese Kosten sind sachlich nicht gerechtfertigt, da muss man sich schon fragen: ,Wo ist die Leistung der Justiz?'", meint er in Anspielung auf ein Zitat des Lobbyisten Walter Meischberger.

Nun ist also der VfGH am Wort, er muss entscheiden, ob er sich mit der Sache beschäftigen wird. Bis dahin liegt das Verfahren Valuecreation – Haunold auf Eis.

"Asche über mein Haupt"

Ein Steuerberater und Anwalt spielte auch in der Causa Buwog eine wichtige Rolle. Gerald T., der seine Anwaltslizenz zurücklegte und nun zu den Angeklagten gehört, beriet Meischberger bei seiner Selbstanzeige und geriet selbst in den Strudel der Ereignisse. Er soll u. a. "Investmentvereinbarungen" zur Verschleierung von Geldflüssen konstruiert haben, rückdatierte zumal. Es gilt, notabene, die Unschuldsvermutung. Laut Anklage wusste T., als er nach Wien zu einem nicht näher genannten heiklen Mandat gerufen wurde, nicht einmal, wer ihn vom Bahnhof abholen werde. Er werde dessen Gesicht schon kennen, sei ihm sinngemäß angekündigt worden. In Wien erwartete ihn: Meischberger.

Aus der To-do-Liste T.s von Herbst 2009 erschließt sich, wie man damals hoffte, die aufgepoppte Causa Buwog in den Griff zu bekommen. Journalisten wurden kontaktiert, Strategien ausgearbeitet, "Argumentationslinien" skizziert. Jene, die in dem Dokument für Meischberger festgehalten wurde, sollte jedenfalls nicht ausreichen: "Nicht richtig versteuert, mea culpa, Asche über mein Haupt." (Renate Graber, 3.8.2016)