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Georg Zanger geht gegen die Wahlaufhebung vor.

Foto: AP/Zak

Wien – Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Oskar Deutsch hat im "profil" klar gemacht, dass er seine Stimme bei der Bundespräsidenten-Wahl Alexander Van der Bellen geben wird. "Antifaschismus, Humanismus und noch einiges mehr – das sind die Voraussetzungen für einen Kandidaten. Und da ist ja wohl relativ klar, wen man wählt", so Deutsch.

Auf Kritik angesprochen, dass er sich bei der ersten Stichwahl nicht öffentlich für den Grünen Kandidaten ausgesprochen habe, betont Deutsch, dass er in seiner Funktion wie auch seine Vorgänger keine Wahlempfehlung abgeben habe wollen. Jedoch habe er bei allen Veranstaltungen und Diskussionen klar gesagt, wen er selbst wähle.

Mit Unverständnis betrachtet Deutsch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die Wahl wiederholen zu lassen: "Wenn man einfach die Stimmen noch einmal ausgezählt hätte, hätte das genügt. Es wäre genau dasselbe Ergebnis herausgekommen."

"Rechtswidrige Gründe"

Ähnlich sieht das offenbar der Anwalt Georg Zanger. Er hat sich, wie ATV-Journalist Martin Thür Freitagabend öffentlich machte, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Für Zanger stellt die Entscheidung des VfGH einen Eingriff in seine Grundrechte dar, da die "rechtsgültige Wahl des (von Zanger gewählten, Anm.) Kandidaten Van der Bellen aus rechtswidrigen Gründen aufgehoben wurde".

Zanger zunächst zum VfGH

Bevor sich Anwalt Georg Zanger an den EGMR wendet, sucht er Unterstützung beim VfGH. Das erklärte er am Samstagabend gegenüber der APA.

Vorerst habe er beim Verfassungsgerichtshof beantragt, ihm das Erkenntnis über die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl zuzustellen. Durch eine Zustellung des Erkenntnisses würden die Höchstrichter seine Parteistellung in dem Verfahren anerkennen und er hätte auf dem Weg nach Straßburg "eine Hürde genommen", erläuterte Zanger. "Ich hätte weniger Probleme, mich als betroffene Partei darzustellen."

Innerhalb von 14 Tagen rechnet er mit einer Antwort des Höchstgerichts. Es gebe aber noch weitere Möglichkeiten, die umstrittene Wahlaufhebung nach Straßburg zu bringen.

Eine Verurteilung Österreichs durch die Straßburger Richter wäre gleichwohl "eine Sensation", räumte er ein. Es gebe aber Entscheidungen des EGMR, "die billigen, dass Wahlen anfechtbar sind", sieht Zanger eine grundsätzliche Zuständigkeit der Menschenrechts-Wächter. Zugleich betonte der Anwalt, dass es ihm nicht um eine Verhinderung der Neuaustragung der Wahl im Oktober gehe. (APA, 6.8.2016)