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Rund die Hälfte der Personen, die im Vorjahr in Frauenhäusern betreut wurden, waren Kinder (Symbolbild).

Foto: Reuters/Damir Sagolj

Linz/Wien – Ein seltener Anlass wurde am Dienstag in Linz begangen: die Eröffnung eines neuen Frauenhauses. Die Betreiber der alten Einrichtung sagen, sie hätten zehn Jahre darum gekämpft. Der Neubau kostete 2,8 Millionen Euro, bietet 17 (statt bisher 14) Opfern Platz und ist barrierefrei (Mehr dazu hier.)

Etwa acht von zehn der in den Frauenhäusern Aufgenommenen flüchten vor Gewalt ihres Ehemanns oder Partners, zeigt der Jahresbericht 2015 des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF), der als Vernetzungs- und Informationsstelle mehrerer Frauenhäuser in Österreich fungiert.

AÖF-Geschäftsführerin Maria Rösslhumer zufolge gebe es auch in Tirol großen Bedarf für ein neues Frauenhaus. Das bestehende in Innsbruck sei desolat. Man sei von der Politik bisher aber immer vertröstet worden. An der Finanzierung scheitere oft auch der Umzug von Frauen, die in eine Einrichtung in einem anderen Bundesland fliehen wollen. "Da wird immer darum gestritten, wer ihre Versorgung finanziert", sagt Rösslhumer. "Die Regelungen der Länder sind zu starr."

Die Hälfte der Betreuten sind Kinder

Auch für die Aufnahme von Asylwerberinnen gebe es keine Finanzierung. Kämen Frauen aus einem Flüchtlingsnotquartier, würden sie aus der vollen Grundversorgung fallen. Dass der Verein dank Spenden einspringe, sei nur begrenzt möglich.

Insgesamt wurden in Österreichs Frauenhäusern im Vorjahr 3331 Personen in Frauenhäusern betreut, davon waren etwa die Hälfte Kinder. Die Zahlen sind beim AÖF laut Rösslhumer eine über die Jahre in etwa gleichbleibend, da die Kapazität auch in etwa gleich sei. 353 Frauen seien 2015 wegen Platzmangels in autonomen Frauenhäusern nicht aufgenommen worden.

5796 Betretungsverbote im Vorjahr

Bei häuslicher Gewalt kann die Polizei ein Betretungsverbot gegen den Gefährder aussprechen, der dann für zwei Wochen die Wohnung nicht betreten darf. Ihre Zahl war 2015 nach Auskunft eines Sprechers des Innenministeriums geringer als 2014: So wurden 5796 Betretungsverbote verhängt (2014 waren es 6825) sowie 652 mit erweitertem Schutzbereich – etwa ausgeweitet auf eine Kinderbetreuungseinrichtung (im Jahr 2014 kam dies 762-mal vor).

Die Präventionsnovelle, die vor wenigen Tagen in Kraft trat, macht es nun auch möglich, ein gesondertes Betretungsverbot für einen Kindergarten oder eine Schule auszusprechen – unabhängig davon, ob für die Wohnung ein Betretungsverbot besteht. (spri, 10.8.2016)