Wien – Nun hat auch der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) die Frist für Anklageeinspruch in der Causa Buwog, in der er mit zahlreichen weitere Personen wegen Korruptionsverdachts angeklagt ist, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) als zu kurz beeinsprucht. Wie gestern Ex-Buwog-Aufsichtsrat Ernst Karl Plech hat Grasser einen sogenannten Individualantrag an den VfGH gestellt.

Die zweiwöchige Frist für einen Einspruch gegen die Anklage sei unverhältnismäßig kurz und daher verfassungswidrig, argumentiert Grasser wie Plech. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte den Einspruch bereits angekündigt. Ein Individualantrag hat keine aufschiebende Wirkung. Tatsächlich in die Länge gezogen werden könnte das Buwog-Verfahren, wenn auch das Landesgericht für Strafsachen die Gesetzespassage, die die Einspruchsfrist regelt, für verfassungswidrig hält. Der VfGH hat bereits ein Vorverfahren eingeleitet und die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert. (APA, 12.8.2016)