Gina-Lisa Lohfink am Montag im Amtsgericht Tiergarten in Berlin.

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Berlin – In einem Prozess um eine angebliche Vergewaltigung hat das deutsche Model Gina-Lisa Lohfink eine Niederlage erlitten. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte Lohfink am Montag wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro.

Die 29-Jährige hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Die Männer waren von den Vorwürfen schon früher freigesprochen worden.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Lohfink sagte in ihrer letzten Stellungnahme unter Tränen, was die beiden Männer ihr angetan hätten, sei pervers und gemein gewesen. Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen.

Die Anklage hatte eine Geldstrafe von 24.000 Euro beantragt. Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: "Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt." Das Gericht entschied auf 80 Tagessätze je 250 Euro als Strafe. Der Vorwurf gegen Lohfink habe sich bestätigt, diese habe bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Lohfink habe allerdings den Männern signalisiert und gesagt, dass sie das Filmen nicht wollte.

Buhrufe aus dem Publikum

Der Urteilsspruch wurde mit Buhrufen aus dem Publikum quittiert. Lohfink verließ weinend den Gerichtssaal.

Ein Gutachter hatte zuvor den Einsatz von K.-o.-Tropfen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden, sagte der Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink sei damals wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für K.-o.-Tropfen. Unter deren Wirkung könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren, betonte Binschek-Domaß. Lohfink hatte ausgesagt, dass ihr K.-o.-Tropfen verabreicht worden sein könnten.

Die damaligen Ermittlungen gegen die beiden Männer wegen der Vergewaltigungsanzeige waren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Lohfink, die früher Kandidatin bei der Sendung "Germany's Next Topmodel" war, erhielt daraufhin einen Strafbefehl wegen Falschaussage. Dagegen legte sie Widerspruch ein.

Die als Zeugen geladenen Männer im Alter von 28 und 33 Jahren hatten in Befragungen von einvernehmlichem Sex mit Lohfink gesprochen. Der 28-Jährige hatte einen Strafbefehl wegen Verbreitung der Sexvideos akzeptiert, der andere will noch dagegen vorgehen.

Der Fall hatte in Deutschland die "Nein heißt Nein"-Debatte über ein strengeres Sexualstrafrecht befeuert. Der deutsche Bundestag hat die verschärften Regeln im Juli beschlossen. (APA, 22.8.2016)