Karlsruhe – Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Möglich ist nach deutschem Recht nur ein sogenannter Lebenspartnerschaftsname, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss klarstellte. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Paar im Ausland eine Ehe schließen konnte.

Geklagt hatten ein Deutscher und ein Niederländer, die 2011 in den Niederlanden eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen hatten. Einen gemeinsamen Familiennamen konnten sie nach dem dortigen Recht nicht annehmen. Deshalb wählten sie dafür das deutsche Recht, machten dabei jedoch die Einschränkung: Einen "Lebenspartnerschaftsnamen" wollten sie nicht haben, "da sie verheiratet seien".

Beim BGH kamen sie damit nicht durch: Die deutsche Verfassung gebiete es nicht, dass gleichgeschlechtlichen Partnern anstelle der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch die Ehe offenstehen müsse. Außerdem ermögliche das deutsche Recht mit dem Lebenspartnerschaftsnamen die gewünschte Namensführung. In den deutschen Personaldokumenten werde auch nicht kenntlich gemacht, um welche Art von Namen es sich handle. (APA, 25.8.2016)