Foto: Screenshot Sport.orf.at

Wien – Die Medienbehörde KommAustria hat im Online-Angebot des ORF eine Reihe von Rechtsverletzungen festgestellt. Konkret geht es um die Sport- beziehungsweise Fußball-Berichterstattung, die der öffentlich-rechtliche Sender im September 2015 gestartet hat.

Das Internet-Sportportal Laola1.at beschwerte sich bei der KommAustria. Die Medienbehörde möge prüfen, ob der ORF mit seiner Online-Berichterstattung und der dazu gehörenden Fußball-App gegen das ORF-Gesetz verstößt.

Die generelle Beschwerde gegen die Bereitstellung des Online-Angebots sport.ORF.at sowie gegen die Sport- und Fußball-App hat die Medienbehörde nun als unbegründet abgewiesen.

Zugleich stellte die KommAustria aber eine Reihe von Rechtsverletzungen im Angebot fest:

  • Der ORF habe etwa gesetzwidrig vertiefende Berichterstattung über europäische Fußballbewerbe mit Live-Ticker und Statistiken angeboten.

  • Die Medienbehörde moniert, dass der ORF Rubriken wie "Best of Social" und "Fanfacts" angeboten hat, die weder sendungsbegleitende Inhalte noch solche der tagesaktuellen Überblicksberichterstattung beinhalten.

  • Der ORF habe in der Rubrik "TV" einen "TV-Guide" angeboten, der über die sendungsbegleitende Information und sendungsbegleitende Inhalte hinausging und auch auf die Berichterstattung durch andere Programmveranstalter als den ORF hinwies.

  • Der ORF hat im Rahmen seines digitalen Sport- und Fußballangebots zu den aus der ORF-TVthek eingebundenen Videos "InStream-Video-Ads" in einer höheren Frequenz ausgespielt als in der TVthek selbst.


Der ORF hat damit laut Medienbehörde die Grenzen seines Angebotskonzepts für sport.ORF.at beziehungsweise sport.ORF.at/fussball überschritten und das ORF-Gesetz verletzt. Der Bescheid der KommAustria ist noch nicht rechtskräftig, ORF und Laola1 können sich dagegen an das Bundesverwaltungsgericht wenden.

"Rechtsmittel ergreifen"

Im ORF wird die aktuelle Entscheidung derzeit geprüft. "Wir werden mit höchster Wahrscheinlichkeit gegen den der Beschwerde stattgebenden Teil der Entscheidung Rechtsmittel ergreifen", erklärte ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann. (APA, 25.8.2016)