FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bei einer Pressekonferenz.

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Der Rechtsstreit zwischen der FPÖ und dem linken Kollektiv Filmpiraten ist kurios: Auf den Vorwurf des deutschen Filmkollektivs, die FPÖ habe dessen Material widerrechtlich verwendet, reagierten die Freiheitlichen selbst mit einer Klage. Der Ausgangspunkt ist ein Clip der "Filmpiraten" über den deutschen Studenten Josef S., der wegen Ausschreitungen bei Protesten gegen den Akademikerball verhaftet und nach einem kontroversen Prozess verurteilt worden war.

Die Filmpiraten hatten ihren Film unter eine Creative-Commons-Lizenz gestellt, Material daraus war von der FPÖ für ihre Youtube-Sendung "FPÖ-TV" verwendet worden – die steht allerdings unter Copyright. Die "Filmpiraten" verschickten daraufhin eine Unterlassungserklärung, die FPÖ zeigte das Kollektiv als Reaktion darauf an.

Handelsgericht: "Nicht die gleichen Weitergabebedingungen"

Der Sinn der Klage sei festzustellen, ob die Filmpiraten recht haben, sagte FPÖ-TV-Chefredakteur Alexander Höferl damals zum STANDARD. Jetzt steht in erster Instanz fest: Das Filmkollektiv hatte tatsächlich recht.

"Die Kläger (FPÖ, Anm.) haben ihr Video (...) auf Youtube veröffentlicht. Dadurch wurde auch eine Lizenzierung durch Youtube eingegangen. Diese sieht eine weitaus breitere Anwendungsmöglichkeit und eine durchaus großzügigere Rechteeinräumung vor", schreibt das Handelsgericht Wien in seinem Urteil. "Daher wurden nicht die gleichen Weitergabebedingungen gewahrt, welche durch die Einräumung einer CC-Lizenz (...) gegeben gewesen wären."

"Durchwegs nicht an Bedingungen gehalten"

Prinzipiell zeigt sich laut Handelsgericht Wien "durchwegs das Bild, dass die Kläger sich nicht an die vorgegebenen Bedingungen gehalten haben". Außerdem hat der Richter Bedenken, dass durch die "kommentarlose Einblendung des Logos der Beklagten ('Filmpiraten', Anm.)" eine Verbindung zur FPÖ angedeutet wird, die politisch konträr zu den "Filmpiraten" steht. Für das Thema Copyright ist das Urteil österreichweit bedeutend. Es zeigt, dass Gerichte eine sehr strenge Einhaltung der Creative-Commons-Lizenz verlangen.

Die FPÖ hat angekündigt, gegen das Urteil zu berufen. "Für uns als kleiner Verein ist es eine schwierige Situation, bei so einem teuren und zeitintensiven Verfahren zu bestehen", sagt der Sprecher der Filmpiraten in einer Aussendung. Das Kollektiv vermutete schon bei der Klage der FPÖ, dass die hohen Kosten den Verein abschrecken sollen. (Fabian Schmid, 30.8.2016)