Der Vorschlag des Hauptverbandes, Spitälsärzten die Privatordinationen zu untersagen, mag auf den ersten Blick logisch wirken. Wozu nach elf Jahren Zuwarten eine Arbeitszeitbeschränkung durchsetzen, wenn die Ärzte in der neu gewonnenen Freizeit Patienten privat versorgen und sich dabei einen goldenen Kittel verdienen?

Doch der populistische Beigeschmack lässt sich nicht leugnen. Gerade in Wien gibt es lange Wartezeiten bei Kassenärzten bestimmter Fachrichtungen. Das kann jeder bestätigen, der sich einen Kontrolltermin beim Augenarzt ausmachen möchte oder eine Überweisung zu einer Magnetresonanztomografie bekommt. Dass das Ausweichen über einen Wahlarzt nicht der Idealzustand in einem solidarischen Gesundheitssystem ist, stimmt – ist aber die gelebte Praxis. Wer zahlen kann, kommt dran.

Das hat nur am Rande mit den Spitalsärzten zu tun, zeigt aber, was die eigentliche Aufgabe des Hauptverbandes ist: sicherzustellen, dass es genügend Ärzte mit Kassenvertrag gibt; diese Verträge so zu gestalten, dass es auch für einen niedergelassenen Arzt nicht attraktiver ist, eine Wahlarztordination aufzumachen; und eine Durchlässigkeit zwischen den Systemen zu ermöglichen, sodass die Erfahrungen der Spitalsfachärzte – etwa bei Prävention oder Nachbetreuung nach Eingriffen – besser genützt werden können. Die Zusammenarbeit beider Gebiete wird seit Jahren gepredigt – auch vom Hauptverband. Also umsetzen, nicht verbieten. (Marie-Theres Egyed, 18.9.2016)