Die Höchstrichter werden die Rechtsgültigkeit des Anrainerpickerls verhandeln

Foto: Regine Hendrich

Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll klären, ob Anrainerparkplätze in Wien gesetzeswidrig sind. Beraten wird darüber in der am Donnerstag startenden Herbst-Session (bis 15. Oktober).

Dem ÖAMTC sind die Anrainerparkplätze ein Dorn im Auge – sieht er sie doch als Beweis dafür, dass man mit der Parkraumsituation in Wien nicht zurande kommt. Mit den für Anrainer reservierten Stellplätzen habe man zu wenig Platz für andere Autofahrer, kritisiert der Verkehrsklub seit langem. Deshalb hat der ÖAMTC einige Antragsteller beim Gang zum VfGH unterstützt. In der Herbst-Session geht es um Anträge zu den Bezirken Innere Stadt und Josefstadt. Die dortigen Anrainerparkplätze seien gesetzeswidrig, argumentieren die Antragsteller, weil es sich um eine unzulässige, sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung der Wohnbevölkerung handle.

Kurzparkzone laut ÖAMTC keine Voraussetzung

Der ÖAMTC habe grundsätzlich nichts gegen Anrainerparkplätze, aber gegen die von der Stadt Wien behauptete nötige Verknüpfung mit Kurzparkzonen. Damit diese Frage geklärt wird, habe der Verkehrsclub einen Betroffenen beim Antrag an den VfGH unterstützt. "Maßvolle Lösungen für Anrainer ohne dass andere Verkehrsteilnehmer unnötig ausgeschlossen werden" seien geboten, meinte Jurist Nikolaus Authried.

Aus Sicht des ÖAMTC ist eine Kurzparkzone nicht Voraussetzung für Anrainerparkplätze. Sie könnten auch an anderen Stellen verordnet werden. In einem eingeholten Gutachten werde diese Rechtsmeinung bestätigt, erläuterte Authried am Mittwoch gegenüber der APA. Außerdem missfällt dem ÖAMTC, dass Anrainerparkplätze rund um die Uhr sieben Tage die Woche nur für Anrainer zur Verfügung stehen – "andere dürfen dort noch nicht einmal halten". Insgesamt plädiert der Verkehrsclub für ein flexibles Modell der Parkraumbewirtschaftung – mit längeren Parkmöglichkeiten abseits der Zentren und am "Parkdruck vor Ort" orientierten Preisen. (APA)