Oberösterreichs FPÖ-Chef Haimbuchner will Integration durch Sprache.

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Linz – Die FPÖ in Oberösterreich lässt nicht locker: Nachdem jüngst der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts den schwarz-blauen Wünschen nach einer Deutschpflicht in der Schulpause eine klare Absage erteilt hat, legt nun FPÖ-Landeschef Manfred Haimbuchner ein neues Rechtsgutachten auf den Verhandlungstisch.

Auf 40 Seiten haben sich die beiden Innsbrucker Verfassungsrechtsexperten Peter Pernthaler und Markus Juranek im blauen Auftrag mit der "Schulsprache Deutsch" beschäftigt. Und man kommt zu einem entschieden anderen Ergebnis als die Rechtsexperten im Kanzleramt.

Die deutsche Sprache sei im Bundesverfassungsgesetz als "Staatssprache der Republik" und damit als Sprache der österreichischen Bevölkerung festgelegt, führen die Juristen in dem Gutachten aus. Die "verfassungsrechtlichen Bildungs- und Entwicklungsziele" der österreichischen Schulen beruhen auf einer gelungenen Integration fremdsprachiger Schüler in die deutschsprachige Gesellschaft, Wirtschafts- und Sozialordnung. "Im Zuge dessen kann die Anordnung der deutschen Schulsprache als integrierender Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der österreichischen Schulen für fremdsprachige Schüler verstanden werden."

Zum Verfassungsprinzip "private Sprachfreiheit" sieht man im Gutachten keinen Widerspruch, "da die Kommunikation der Schüler in der Schule untereinander nicht als Privatverkehr einzustufen ist".

Resolution an den Bund

Für Haimbuchner ist daher klar: "Derzeit gibt es noch keine rechtliche Grundlage, die kann aber künftig geschaffen werden." Daran wolle man auch weiter arbeiten: "Das Gutachten wird jetzt den anderen Landtagsparteien übermittelt. Und der nächste Schritt muss eine weitere Resolution an die Bundesregierung sein. Mit dem Ziel einer Gesetzesänderung." Bislang gibt es in Oberösterreich nur eine – rechtlich nicht bindende – Sprachempfehlung des Landesschulrats für die Schulhausordnungen.

Sollte das Gesetz tatsächlich kommen, wird man sich wohl auch Gedanken über entsprechende Sanktionen im Fall eines lingualen Fehlverhaltens machen müssen. Doch da will man sich auf blauer Seite noch nicht so recht festlegen: "Ich will nicht immer von einer Bestrafung reden. Man kann es doch auch durchaus positiv sehen: Wenn der Lehrer merkt, dass eine Gruppe in der Pause nicht Deutsch spricht, gibt es für diese Schüler eben eine Extrastunde Deutschunterricht." Also klassisches Nachsitzen? Haimbuchner: "Das hat doch auch so einen negativen Touch."

Ermahnung bis Schulverweis

Der blaue Klubobmann Herwig Mahr sieht diesbezüglich "den Gesetzgeber" am Zug: "Das kann nicht Aufgabe der Politik sein." Wobei der Klubobmann doch dann gleich eine Idee aus dem blauen Hut zaubert: "Es gibt einen Putzparagrafen im Schulgesetz. Da funktioniert es ja auch."

Konkret besagt dieser, dass Schüler verpflichtet sind, Beschädigungen und Beschmutzungen der Schulliegenschaft zu beseitigen, wenn sie diese selbst vorsätzlich herbeigeführt haben, dies zumutbar ist und es die Schulleitung oder ein Lehrer anordnet. Mahr: "Und von der Ermahnung bis zum Schulverweis ist alles möglich." (Markus Rohrhofer, 22.9.2016)