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Wenn in Wien die Kindergartenpflicht verletzt wird, setzt die Stadt zuerst einmal auf motivierende Gespräche mit den Eltern.

Foto: Reuters / Kai Pfaffenbach

Wien – Der Besuch des Kindergartens ist im letzten Jahr vor dem Schuleintritt inzwischen obligatorisch. Der Verpflichtung kommen jedoch nicht alle nach: In Wien wurden allein heuer bereits mehr als 150 Verfahren gegen säumige Eltern registriert. Das geht aus einer Anfrage der Neos an die zuständige Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) hervor.

Kontrolliert wird jedenfalls genau, wie aus der Antwort zu schließen ist. Die Träger übermitteln die Daten der Kids an das Magistrat. Durch einen Abgleich mit dem zentralen Melderegister werden all jene ermittelt, die keine Betreuungseinrichtung besuchen. Betroffene Erziehungsberechtigte werden gemahnt – und auf die Strafbarkeit ihres Tuns hingewiesen.

Motivierend einschreiten

Wobei man zuerst motivierend einschreitet, wie versichert wird: "Die MA 11 (Amt für Jugend und Familie, Anm.) setzt primär auf Information und Aufklärung der Eltern über die Wichtigkeit eines Besuches einer Kinderbetreuungseinrichtung für die weitere Entwicklung des Kindes." Falls die Warnung nicht fruchtet, kommt es zu einem Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des WFfG, des Wiener Frühförderungsgesetzes. Die zuständige Behörde ist das Magistratische Bezirksamt.

2013 wurden demnach 116 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, 2014 waren es 177 und im Vorjahr 155. Diese Zahl wurde heuer bereits schon fast erreicht: Mit Ende Juli 2016 wurden bereits 153 Behördenverfahren registriert. Pro Jahr können bis zu 220 Euro Strafe verhängt werden, wobei dieser Höchstsatz laut Beantwortung noch nie angewendet wurde.

Unerlaubtes Fernbleiben

Die Neos wollten auch wissen, welche Gründe für das unerlaubte Fernbleiben vorlagen. Dies, so kritisiert die pinke Oppositionspartei, habe man jedoch nicht erfahren. Wie in der MA 11 auf APA-Anfrage erläutert wurde, liegt dies daran, dass das Bezirksamt keine inhaltliche Details aus den Verfahren weitergibt. "Auch wir wissen die Gründe nicht", versicherte eine Sprecherin.

Bekannt ist nur, aus welchen Anlässen Ausnahmen von der Besuchspflicht gewährt werden. Dies geschieht etwa bei häuslicher Erziehung, Behinderung, einem Kindergartenbesuch außerhalb Wiens und bei vorzeitiger Einschulung. Insgesamt wurden 2015/16 exakt 389 derartige Erlaubnisse erteilt. (APA, 23.9.2016)