Wien – Das neue Prostitutionsgesetz in Frankreich, das seit Mitte April in Kraft ist, soll ein verstärktes Vorgehen gegen Menschenhandel und Zuhälterei ermöglichen. Bis Ende Juni – innerhalb von zweieinhalb Monaten – wurden 40 Freier verurteilt. Das sagte der französische Botschafter in Österreich, Pascal Teixeira da Silva, am Dienstag vor JournalistInnen.

Ziel des Gesetzes ist es, das Prostitutionssystem und die kriminellen Leiter auszuhebeln. Das Prostitutionssystem kann nach Meinung von ExpertInnen nur durch Gewaltausübung, Zuhälterei und Menschenhandel so stark gedeihen. Der Menschenhandel ist nach dem Geschäft mit Drogen derzeit weltweit mit geschätzten 100 Milliarden Dollar Einnahmen pro Jahr die lukrativste Einnahmequelle aus kriminellen Handlungen. Zum Thema Menschenhandel findet in Wien am 30. September eine vom Insitute for Danube Region and Central Europe IDM veranstaltete Konferenz statt.

Geldstrafe für Freier

Wer in Frankreich sexuelle Dienste in Anspruch nimmt, riskiert eine Strafe von 1.500 Euro. Wenn ein Freier öfters erwischt wird, kann die Strafe bis zu 6.700 Euro betragen. Etwa 30.000 Personen sind im vergangenen Jahr der Prostitution in Frankreich nachgegangen. 93 Prozent davon sind AusländerInnen, sie sind oft illegal im Land und sprechen kaum französisch. Das Landschaftsbild der Prostitution hat sich laut der Genderbeauftragten der französischen Botschaft, Angelika Le Brun, in den vergangenen Jahren stark verändert. Durch Schlepperei werden beispielsweise Frauen aus Nigeria für die Prostitution über das Mittelmeer nach Europa gebracht. Es gehe darum, diese Frauen zu schützen, sagte Le Brun.

Ausländische Prostituierte kommen oft aus Osteuropa (Rumänien), Südafrika, Nigeria oder China. 85 Prozent der Prostituierten in Frankreich sind Frauen. "Es gibt Menschen, die das als Beruf machen, es gibt Selbstständige und es gibt aber auch Zuhälter, das ist da Hauptproblem. Personen die diese Tätigkeit freiwillig und selbstständig machen, sind die Minderheit. Die meisten sind verwundbar, haben keine Aufenthaltsgenehmigung und sind Gewalt ausgesetzt", sagte Teixeira da Silva.

Schweden als Vorbild

Schweden hat das Verbot gegen einen "Sexkauf" durch Bestrafung der Freier bereits 1998 eingeführt. Die Straßenprostitution sei in Schweden nach der Einführung des Verbotes auf die Hälfte zurück gegangen, berichtete Daphne Springhorn von der schwedischen Botschaft in Wien. Man sei sich bewusst, dass sich die Prostitution möglicherweise in die Häuser verlagert hat, aber dies könne man nicht feststellen.

Im Rahmen der neuen Regulierungen wird Prostituierten in Frankreich ein Ausstiegsprogramm angeboten. Ausländerinnen, die dieses Programm annehmen, bekommen ein Aufenthaltsrecht für sechs Monate und eine Arbeitsbewilligung. Nach dem neuen Gesetz werden Prostituierte für das passive Werben von Kunden nicht mehr belangt. Sie werden vom Gesetz her nicht mehr als Straftäterinnen, sondern als Opfer gesehen. Die bestraften Freier müssen sich nun einem Sensibilisierungstraining unterziehen.

GegnerInnen des Gesetzes argumentieren, dass ein Verbot den Kampf gegen Prostitution und Zuhälterei schwieriger macht, da sie nicht mehr öffentlich passieren. In Österreich existiert ein System, das auf der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fußt und unter anderem auf eine Registrierungspflicht und Kontrolluntersuchungen setzt. (APA, 27.9.2016)