Sarajevo/Banja Luka – Der Schlagabtausch zwischen dem bosnischen Verfassungsgericht und der Republika Srpska um den umstrittenen bosnisch-serbischen Feiertag am 9. Jänner geht in die nächste Runde. Die Höchstrichter beschlossen am Freitag, den Tag aus dem Feiertagsgesetz der bosnischen Serbenrepublik zu tilgen. Die Entscheidung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Das Verfassungsgericht hatte bereits Ende 2015 festgestellt, dass der Feiertag verfassungswidrig ist. Der bosnisch-serbische Präsident Milorad Dodik setzte daraufhin ein Referendum über den bosnisch-serbischen Unabhängigkeitstag an. In der von Nichtserben boykottierten Volksabstimmung stimmten 99,8 Prozent für den 9. Jänner als Feiertag der Republika Srpska.

Tag der Unabhängigkeit

Am 9. Jänner 1992 war die Unabhängigkeit der Republika Srpska proklamiert worden, was einer der entscheidenden Schritte zum blutigen Bürgerkrieg zwischen Bosniaken, Serben und Kroaten in der früheren jugoslawischen Teilrepublik war. Im November 1995 wurde die Landeseinheit Bosnien-Herzegowinas mit dem Friedensabkommen von Dayton wiederhergestellt, doch erhielt die Republika Srpska weitgehende Autonomie.

Die bosnische Staatsanwaltschaft leitete unterdessen Ermittlungen gegen Dodik im Feiertagskonflikt ein. Seine Anwälte beantragten am Freitag eine Verschiebung der für Montag geplanten Einvernahme des bosnisch-serbischen Politikers. Er sei "aus Sicherheitsgründen" nicht bereit, zur Einvernahme nach Sarajevo zu reisen. Seine Anhörung sollte auf dem Gebiet der Republika Srpska erfolgen. (APA, 30.9.2016)