Wien – Die eingetragenen Partnerschaften für Homosexuelle werden künftig wie Ehen am Standesamt geschlossen. Das sieht eine entsprechende Gesetzesnovelle vor, die von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag in Begutachtung geschickt worden ist. Auch das Namensrecht wird an das von Ehen angeglichen.

Bisher galt für eingetragene Partnerschaften, dass diese nur vor den Bezirksverwaltungsbehörden geschlossen werden können. Zudem wurden ihre gemeinsamen Namen als "Nachnamen" und nicht als Familiennamen geführt.

Ebenfalls in der Sammelnovelle enthalten ist ein Passus, wonach sogenannte Sternenkinder ins Personenstandsregister eingetragen werden können. Fehlgeburten unter 500 Gramm werden derzeit nicht als Geburt angezeigt, sind daher auch kein Personenstandsfall.

Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) zeigte sich über den Entwurf in einer Aussendung erfreut. Einerseits werde eine spürbare Verbesserung "in der Lebensrealität von gleichgeschlechtlich Liebenden" geschaffen, andererseits werde mit der Möglichkeit Sternenkinder in das Personenstandsregister eintragen zu lassen ein langjähriger Wunsch betroffener Eltern erfüllt. An Frauenministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) appellierte sie, bis zum Beschluss im Ministerrat (nach der Begutachtung) ihren Widerstand in Sachen Sternenkindern aufzugeben.

Änderungen auch im Waffenrecht

Änderungen bringt die Novelle auch im Waffenrecht. So wird Exekutivbeamten ermöglicht, einen Waffenpass zu erlangen, ohne dass es hiefür im Einzelnen einen Nachweis der konkreten und qualifizierten Gefahrenlage bedarf. Allerdings gilt dies nur für Waffen bis zu 9 mm, wie sie bei der Polizei im Einsatz sind.

Im Waffenwesen wird ferner vorgeschlagen, den Erwerb, Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition für Asylwerber sowie für unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige zu verbieten. Ebenfalls festgelegt wird, dass der Erwerb und Besitz für jegliche Mengen an Schießmitteln an eine behördliche Bewilligung geknüpft wird. Bisher waren sie bis zu zehn Kilogramm nicht bewilligungspflichtig. (APA, 4.10.2016)