Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hat jene Teile des Pakets in Begutachtung geschickt, die unstrittig sind.

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Wien – Die Ende Februar vereinbarte Pensionsreform rückt wieder ein Stück näher. Die Koalition hat sich auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt, der nun in eine Kurzbegutachtung geschickt wurde. Einziger Haken daran: die strittigen Punkte um die Erneuerung der Pensionskommission und den Zielpfad die Kosten des Pensionssystem betreffend wurden ausgeklammert.

Dafür findet sich im Entwurf der Bonus für längeres Arbeiten, dem Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) erst nach massivem Drängen der ÖVP zugestimmt hatte. Konkret lautet die Regel, dass für Arbeiten in den ersten drei Jahren nach dem regulären Pensionsalter – also aktuell bei Frauen bis 63 und bei Männern bis 68 – die Hälfte des Dienstgeber- und Dienstnehmer-Beitrags aus Mitteln der Pensionsversicherung getragen wird. Dazu kommt noch der jetzt schon geltende Aufschubbonus von 4,2 Prozent pro Jahr.

Verbesserungen für Mindestpensionisten

Die anderen Punkte blieben gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Sozialministers mehr oder weniger unverändert. Verbesserungen gibt es demnach für Mindestpensionisten mit langer Versicherungsdauer. Wer dreißig Beitragsjahre aufweisen kann, wird künftig mindestens 1.000 Euro (derzeit rund 883 Euro) erhalten. Davon profitieren vor allem Personen mit langen Teilzeit-Stecken in ihrer Berufslaufbahn.

Neuerungen wird es auch beim Pensionssplitting geben. Es wird vorgeschlagen, die Übertragung von Teilgutschriften von derzeit bis zu vier Jahren auf bis zu sieben Jahre pro Kind auszuweiten. Der Antrag auf Übertragung soll künftig bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes, also drei Jahre länger als nach dem geltenden Recht, gestellt werden können.

Rechtsanspruch auf Rehabilitation

Weiters im Paket enthalten ist ein Rechtsanspruch auf Rehabilitation, wenn der oder die Betroffene die Voraussetzungen für eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zumindest in absehbarer Zeit "wahrscheinlich" erfüllen wird. Eine berufliche Reha "nach unten" ist nur möglich, wenn der Betroffene zustimmt.

Aus dem Gesetz herausgefallen ist vorerst die Reform der Pensionskommission. Hier hat sich die Koalition bisher nicht auf eine Besetzung des Gremiums verständigen können, das am Donnerstag übrigens zusammentritt, um ein Mittelfrist-Gutachten für die Zukunft des Pensionssystems zu beraten. Für weiteren Zündstoff sorgten im Vorfeld der Begutachtung die Ideen eines neuen Referenzwerts, auf dessen Basis die Kommission Maßnahmen zur Sicherung des Systems vorschlagen soll. Die hier vorgesehenen Werte waren der Volkspartei zu wenig ambitioniert.

Sehr kurze Begutachtungsfrist

Daher hat Stöger nun einmal jene Teile des Pakets in Begutachtung geschickt, die unstrittig sind, damit diese möglichst rasch in Kraft treten können. Die Begutachtung ist freilich sehr kurz, nämlich nur bis zum 4. November.

Der Minister ist jedenfalls zufrieden, dass "nach konstruktiven Gesprächen" in den vergangenen Wochen die Begutachtung starten kann. Damit werde eine sinnvolle Weiterentwicklung des Pensionssystems sichergestellt. Besonders Menschen mit geringer Pension und Personen, die Rehabilitation benötigten, würden berücksichtigt, hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage aus seinem Büro.

Bis wann man sich auf die noch strittigen Punkte einigen will, wollte am Mittwoch niemand sagen. Zu erwarten ist, dass zumindest abgewartet wird, bis Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) eigene Berechnungen zu den Beamtenpensionen vorlegt, die künftig ebenfalls in die Arbeit der Kommission einbezogen werden sollen. (APA, 27.10.2016)