Heinz-Christian Strache könnte mit dem Teilen eines Artikels über den Suizidversuch eines Asylwerbers Verhetzung begangen haben.

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Der Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Sachverhaltsdarstellung gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und die Hassposter eingebracht, die auf dessen Facebook-Seite einen vermutlichen Suizidversuch eines Asylwerbers kommentiert haben. Strache hatte einen "Krone"-Artikel mit der Bemerkung "Fassungslos!" geteilt. Die Staatsanwaltschaft Wien prüft bereits von Amts wegen, der Bericht der Polizei liegt aber noch nicht vor.

Verhetzung

Zanger ist überzeugt, dass auch Strache gegen Paragraf 283 Strafgesetzbuch (Verhetzung) verstoßen hat. Nach Absatz 4 ist nämlich auch jener mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu verurteilen, der verhetzendes Material "in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht". Das habe Strache getan, zumal die – gegen Flüchtlinge gerichteten – Postings über längere Zeit nicht gelöscht worden seien, schreibt Zanger in der Anzeige.

Der Anwalt beantragt ein Strafverfahren gegen den FPÖ-Chef und die – noch auszuforschenden – Verfasser der Hasspostings. Außerdem sollte "unter Androhung der Untersuchungshaft wegen akuter Wiederholungsgefahr" der Auftrag erteilt werden, die Facebook-Seite Straches sofort zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft prüft die Sache seit Bekanntwerden Mitte Oktober. Noch liegt der Bericht der Sicherheitsbehörde aber noch nicht vor, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. (APA, 27.10.2016)