"Ich denke da beispielsweise an zwei Monate Rasenpflege am Sportplatz", erklärt Helmut Mödlhammer das von ihm angedachte Modell.

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Wien – Grundsätzlich stößt der Leistungskatalog mit gemeinnützigen Tätigkeiten für Asylwerber, der von der Regierung vorgelegt wurde, auf Wohlgefallen: "Die Liste ist okay, sie trägt zur rechtlichen Klarstellung bei", sagt Helmut Mödlhammer, Präsident des österreichischen Gemeindebunds. Er fügt jedoch an: "Das ist ein erster Schritt." Denn geht es nach ihm, sollten Asylwerber, die gute Aussichten haben, in Österreich bleiben zu können, vor allem möglichst rasch an das "reale Arbeitsleben" herangeführt werden – und das beinhalte einen Achtstundentag und fixe Zeiten.

Der Vorschlag Mödlhammers ist deshalb ein "Praktikantenmodell" für Flüchtlinge, erläutert er im Gespräch mit dem STANDARD. "Ich denke da beispielsweise an zwei Monate Rasenpflege am Sportplatz." Die Eckpunkte der Idee: Asylwerber erledigen für mehrere Wochen gemeinnützige Arbeit in einer Gemeinde als Vollzeitjob. "Es muss dafür ein Modell außerhalb des klassischen Entlohnungssystems gefunden werden, die Tätigkeit soll weder steuerpflichtig noch sozialversicherungspflichtig sein", sagt Mödlhammer.

"Arbeitsnahe Bedingungen"

Durch die "arbeitsnahen Bedingungen" würden Flüchtlinge auf den österreichischen Arbeitsmarkt vorbereitet und liefen später weniger Gefahr, aus der Grundversorgung direkt in die Mindestsicherung zu fallen. "An diesen Entscheidungen sind fünf Ministerien beteiligt. Ich würde dringend raten, dass die das jetzt angehen."

Vonseiten der SPÖ erfährt der Vorstoß des ÖVP-Politikers Zustimmung: Im roten Konzept des "Integrationsjahres" sei schließlich auch ein dreimonatiges "Arbeitstraining" im öffentlichen Bereich vorgesehen, heißt es aus dem Büro von Sozialminister Alois Stöger.

Die bereits ausgearbeitete Tätigkeitsliste halten auch die Grünen für positiv: Schutzsuchende könnten so zumindest ein paar Stunden in der Woche einer Tätigkeit nachgehen, die ihren Alltag strukturiere, wird Integrationssprecherin Alev Korun in einer Aussendung zitiert. Das beuge monatelanger Untätigkeit und daraus resultierenden psychischen Problemen vor.

Uneinheitlicher Stundenlohn

Aktuell bekommen Asylwerber für gemeinnützige Arbeit höchstens 110 Euro pro Monat. Wie hoch der Stundenlohn ist, bestimmt also auch, wie viele Stunden ein Asylwerber arbeiten darf, ohne die Grundversorgung zu verlieren. Die Sätze werden von den Ländern festgelegt. Sie wollen künftig eine einheitliche Regelung von fünf Euro pro Stunde, das Innenministerium drängt auf 2,50 Euro.

Diese Frage ist also ebenso noch offen wie eine Erweiterung der Tätigkeitsmöglichkeiten für Asylwerber. Im jüngsten Fremdenpaket ist vorgesehen, dass Flüchtlinge auch für Non-Profit-Organisationen arbeiten können werden, sofern diese ein Gütesiegel aufweisen und nicht im wirtschaftlichen Wettbewerb stehen. Allerdings kann diese Verbesserung erst wirksam werden, wenn das Gesamtpaket, das auch etliche Verschärfungen im Asylrecht enthält, eine koalitionäre Einigung erfährt. (Katharina Mittelstaedt, 28.10.2016)