Warschau – Polen hat Kritik des UN-Menschenrechtsausschusses an seinem strengen Abtreibungsrecht zurückgewiesen. Die Empfehlungen des Gremiums, die Gesetze zu ändern, entbehrten der Grundlage im internationalen Recht, erklärte das Außenministerium.

MenschenrechtsexpertInnen hatten in einem Bericht unter anderem Sorge über die hohe Anzahl illegaler Abtreibungen in dem katholisch geprägten Land geäußert, das die mitunter schärfsten Regelungen in Europa hat. Legal abgetrieben werden darf nur, wenn die Frau vergewaltigt wurde, das Kind schwerbehindert oder das Leben der Mutter in Gefahr ist. Die drohende Strafverfolgung erschwere Frauen den Zugang zu legalen Eingriffen.

Hohe Dunkelziffer illegaler Abtreibungen

Laut Kritik der MenschenrechtsexpertInnen treiben viele Betroffene deswegen illegal ab und setzen damit ihre Gesundheit aufs Spiel. Offiziellen Zahlen zufolge werden in Polen bis zu 1.000 Abtreibungen pro Jahr durchgeführt. Polnischen MenschenrechtsaktivistInnen zufolge liegt die Dunkelziffer rund 15 mal so hoch. Ein drohendes Abtreibungsverbot hatten die Polen im Oktober durch landesweite Proteste abgewehrt.

Das Gremium sah außerdem die Unabhängigkeit der Justiz sowie die Pressefreiheit in Gefahr. Seit einem Jahr treibt Polen eine Justizreform voran, die KritikerInnen zufolge das Verfassungsgericht entmachten soll. Die öffentlich-rechtlichen Medien wurden durch ein Gesetz unter direkten Staatseinfluss gestellt. Das Gremium forderte Polen auf, innerhalb eines Jahres zu reagieren. (APA, 7.11.2016)