In dem von einem Spielsüchtigen angestrengten Prozess wirbelte ein alter Bescheid viel Staub auf.

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Wien/Gumpoldskirchen – Im Prozess eines Spielers gegen Novomatic am Landesgericht Wiener Neustadt hat der Glücksspielkonzern einen alten Bescheid der niederösterreichischen Landesregierung vorgelegt, der erneut für Aufregung sorgt. Mit dem Bescheid wurden bis zu 2.500 Automaten bewilligt – jedoch mit der Auflage, dass sie nicht direkt mit Geld gefüttert werden können.

Genau das sei aber der Fall gewesen, sagt der Kläger. Novomatic indes beruft sich auf ein neues Gesetz, das die direkte Eingabe von Geld erlaubt habe.

In dem Verfahren geht es um einen beklagten Spielverlust 400.000 Euro, die sich ein Waldviertler von einer Novomatic-Tochter zurückholen will. Der Kläger sagt von sich, er sei spielsüchtig und sei daher nicht geschäftsfähig gewesen. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger hat dem Mann Spielsucht attestiert.

Höhe der Verluste

Bei der Verhandlung am 24. Oktober ging es laut Spieleranwalt Peter Ozlberger nur mehr um die Frage, wieviel sein Mandant an den Automaten verspielt habe. Zu seiner großen Überraschung habe der Rechtsvertreter von Novomatic noch den Bescheid über die Bewilligung der Automaten vorgelegt. Dies, um nachzuweisen, dass die Geräte legal betrieben wurden.

Im Bescheid vom 8. August 2005, der der APA vorliegt, wurde jedoch wurde die Auflage erteilt, dass die Automaten "nicht durch Eingabe von Geld, Spielmarken, Lochkarten, Chipkarten und dergleichen in Tätigkeit gesetzt oder benützbar gemacht werden können". Vielmehr seien sämtliche Ein- und Auszahlungen über ein zentrales Kassensystem abzuwickeln, "Vorgänge dieser Art an den Geräten selbst sind nicht zulässig".

Es wäre also vorgesehen gewesen, dass Spieler ihre Einsätze stets bei einer Kasse einzahlen, damit sie registriert werden können. Das sollte dem Spielerschutz dienen.

500 Euro für die Automaten

Man habe aber in den genehmigten Novomatic-Spielstätten sehr wohl Geld in die Automaten werfen können, sagt Anwalt Ozlberger. Sogar 500-Euro-Scheine hätte man in die Geräte schieben können. In der Verhandlung habe das der beklagte Konzern gar nicht bestritten.

Novomatic-Anwalt Peter Zöchbauer hat dafür folgende Erklärung: Der Bescheid habe auf der alten Rechtslage gefußt. "2006 hat sich die Rechtslage in Niederösterreich geändert. Da kam ein neues Spielautomatengesetz. Auf Basis dieses neuen Spielautomatengesetzes wurden ab 2007 Bescheide ausgestellt", so der Rechtsvertreter zur APA. Das neue Gesetz habe dann erlaubt, dass die Spielgeräte direkt mit Geld gefüttert werden können. Novomatic habe daher die Geräte ausgewechselt. Zuvor, so Zöchbauer, "wurde das nicht gemacht" (dass an den Automaten direkt gesetzt werden konnte, Anm.).

Laut dem Bescheid aus 2005 war außerdem der Höchsteinsatz pro Spieler und Spiel mit 50 Cent begrenzt, der maximale Gewinn durfte nicht mehr als 20 Euro betragen.

Landesrätin auf Urlaub

Der St. Pöltner Bescheid, der für zehn Jahre, sohin bis August 2015 galt, hatte schon in der Vergangenheit für Unmut bei Novomatic-Kritikern gesorgt. Die Bewilligung wurde nämlich just erlassen, als die zuständige Landesrätin Christa Kranzl (SPÖ), ein Gegnerin des Automatenzockens, und die Kranzl unterstellte Abteilungsleiterin auf Urlaub waren. Die beiden Zuständigen sagten später, das sei hinter ihrem Rücken geschehen.

Aufgekommen sind die Ungereimtheiten in einem Zivilverfahren, das der Konzern 2013 gegen einen Ex-Geschäftspartner angestrengt hat. Die Ex-Abteilungsleiterin sagte 2015 als Zeugin aus, dass der Bescheid nicht mit ihr besprochen worden sei und sie ihn nicht erlassen hätte. Kranzl hatte im selben Verfahren zu Protokoll gegeben, dass ihr der damalige Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt in einem Telefonat im September 2005 Vorteile in Aussicht gestellt habe, wenn sie den für Novomatic günstigen Bescheid nicht aufheben würde. Kranzl tat aber genau das, blitzte jedoch beim Höchstgericht ab.

Wohlfahrt hat im heurigen Mai – ebenfalls als Zeuge vor Gericht – gesagt, dass er sich an kein Telefonat mit Kranzl erinnere und ihr jedenfalls keinen Vorteil in Aussicht gestellt habe. Auch habe er nicht gewusst, wann Kranzl auf Urlaub war.

Für Beamten "Routinefall"

Mit den behördlichen Vorgängen rund um den Bescheid war auch die Innenrevision befasst. Die zuständigen Beamten hatten ihr Vorgehen intern als "Routinefall" bezeichnet, die Innenrevisoren hielten deren Rechtfertigungen für "unglaubwürdig".

Zum Zeitpunkt, als der Bescheid erlassen wurde, gab es in Niederösterreich noch keine Grundlage für das sogenannte kleine Glücksspiel. Diese wurde erst 2006 geschaffen. Die Bewilligung basierte noch auf dem Veranstaltungsgesetz. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage abermals geändert, das Automatenspiel ist nun dem Glücksspielgesetz (GSpG) unterstellt.

Für Spieleranwalt Ozlberger hat der Bescheid immer noch Relevanz: Sollten die Automaten illegal betrieben worden sein, könnten Spieler ihre Verluste einklagen.

In dem konkreten Verfahren in Wiener Neustadt sei es um diese Frage gar nicht gegangen, sondern lediglich darum, ob der Kläger spielsüchtig gewesen sei. Das sagten sowohl der Klägeranwalt als auch der Rechtsvertreter von Novomatic.

Musterklage gegen Novomatic geplant

Thomas Sochowsky, früher Geschäftspartner von Novomatic und nun Unterstützer von Spielerklagen gegen den Konzern, plant jedenfalls eine Musterklage, wie er zur APA sagte. Er will gerichtlich geklärt wissen, ob die Novomatic-Geräte legal betrieben worden sind.

Zöchbauer hielt fest: "Der Vorwurf, dass illegal Automaten betrieben worden sind, ist ein bisschen abgenutzt und wurde mehrfach gerichtlich widerlegt." "Alles wurde so betrieben wie genehmigt und ist gesetzeskonform."

Der Novomatic-Konzern ist mit mehreren Spielerklagen konfrontiert und wurde auch schon zur Zahlung teils sechsstelliger Beträge verurteilt – großteils nicht rechtskräftig. In einigen Fällen hat das Unternehmen aber auch gewonnen. Die Gerichte entscheiden "mal so, mal so", sagt Zöchbauer. Novomatic sehe sich jeden Fall genau an. Zwar sei jeder Spielsüchtige einer zu viel, jedoch könne man sich "die angeblichen Symptome der Spielsucht auch anlesen". Daher müsse man genau prüfen, "ob die Symptome auch zutreffen". (APA, 10.11.2016)