Technische Vorschriften sollen vereinheitlicht, Standards und Normen zurückgenommen werden.

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Das Grundsatzpapier für den Finanzausgleich ist nach rund eineinhalb Jahren unter Dach und Fach und gilt ab 1. Jänner 2017 für fünf Jahre. Die wohl wichtigste Neuerung für den Wohnbau: Der Wohnbauförderungsbeitrag, der je zur Hälfte von Dienstgeber und Versichertem zu tragen ist, wird per 1. Jänner 2018 von einer Bundes- zur Ländersache.

Die Reaktionen fielen in der Branche großteils positiv aus: "Aus meiner Sicht wurde eine konstruktive Lösung gefunden", sagt etwa Wolfgang Amann vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen zum Standard. "Die Verhandler haben das Thema Föderalismus konstruktiv weiterentwickelt."

In der Vergangenheit sei immer wieder im Raum gestanden, den Wohnbauförderungsbeitrag im Rahmen der Senkung der Lohnnebenkosten zu streichen. Nun sei die finanzielle Basis weiterhin gesichert, freut sich Amann. Dieser Beitrag macht nur rund ein Drittel der Wohnbaufördermittel aus. Im Vorjahr lagen die Förderausgaben insgesamt bei 2,53 Milliarden Euro.

"Industriepolitisch keine Wirkung"

Vorgaben bezüglich einer Ober- oder Untergrenze des Wohnbauförderungsbeitrags wird es für die Bundesländer künftig jedenfalls nicht geben. "Meine persönliche Einschätzung ist aber, dass sich sehr wenig ändern wird", sagt Amann. Eine gänzliche Streichung des Beitrags vonseiten einzelner Länder hält er für unwahrscheinlich, weil sich das die wenigsten leisten könnten. Und eine Reduktion um 0,1 oder 0,2 Prozentpunkte würde "industriepolitisch keine Wirkung entfalten".

Eine Zweckbindung der Wohnbauförderung, wie es sie bis 2008 gab, wird es auch weiterhin – entgegen anderslautenden Berichten der letzten Tage – nicht geben. "So wie sie bis 2008 bestanden hat, ist sie nicht machbar und nicht wirklich zweckmäßig", sagt Amann. Denn eine zwingende Mittelverwendung habe auch nachteilige Effekte, insbesondere weil der Anreiz für Länder nicht gegeben sei, ausgabeneffizient zu arbeiten. Eine Wiedereinführung der Zweckbindung müsse daher mehr outputorientiert sein.

Laut dem Grundsatzpapier müssen die Länder künftig zudem Wohnbauprogramme über mindestens zwei Jahre mit einer verbindlichen Wohnbauleistung erstellen und dafür ausreichend Mittel binden. "Das verdient es, als 'Zweckbindung neu' tituliert zu werden", sagt Amann.

Rücknahme von überhöhten Standards

Kritik an der fehlenden klassischen Zweckbindung kam indes vonseiten der Gewerkschaft Bau-Holz. Auch Karl Wurm, Obmann des Dachverbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen, fehlt laut Aussendung "eine klare Bestimmung für die Zweckwidmung der Gelder".

Positiv sieht man die Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrags bei der Arge Eigenheim. Obmann Christian Struber glaubt nicht, dass dadurch künftig weniger Geld für den Wohnbau zusammenkommt.

Erfreut zeigte man sich in der Branche über die bis 2018 geplante Vereinheitlichung der technischen Vorschriften der Bauordnungen und eine "generelle Rücknahme von überhöhten Standards und Normen". Geplant ist zudem eine Arbeitsgruppe, die bis Mitte 2017 eine Reform der Grundsteuer vorbereiten soll. (zof, 11.11.2016)