Alexey Nawalny darf vorerst aufatmen.

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Moskau/Kirow – Das russische Höchstgericht hat am Mittwoch die Entscheidung einer niedrigeren Instanz, dass Kremlkritiker Alexey Nawalny für fünf Jahre bedingt ins Gefängnis muss, aufgehoben. Im Mai wies ein Moskauer Bezirksgericht den Antrag der Gefängnisverwaltungsbehörde ab, die bedingte Haftstrafe Nawalnys in eine unbedingte Strafe umzuwandeln.

Laut einem Gerichtsurteil vom Juli 2013 soll Nawalny den staatlichen Holzbetrieb Kirowles im Jahr 2009 um umgerechnet 372.000 Euro geschädigt haben. Im September 2013 erzielte Nawalny bei der Bürgermeisterwahl in Moskau 27 Prozent der Stimmen und landete damit überraschend stark hinter dem Kreml-Kandidaten Sergej Sobjanin.

Laut Umfragen keine Chance gegen Putin

Nawalny sagte, dass der erste Urteilsspruch politisch motiviert gewesen sei um ihn von der Kandidatur bei Wahlen abzuhalten. In Russland werden 2018 Präsidentenwahlen abgehalten, eine vierte Amtszeit von Präsident Wladimir Putin gilt als wahrscheinlich. Nawalnys Unterstützer wollen, dass er gegen Putin antritt, obwohl ihm die Meinungsumfragen keine Chancen gegen den Amtsinhaber geben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Februar festgestellt, das Nawalnys Rechte auf ein faires Verfahren verletzt worden seien. Am Mittwoch berücksichtigte das russische Höchstgericht dies und sandte den Fall zurück an die niedrigere Instanz zur Prüfung.

Nawalnys Anwältin, Olga Mikhaila, sagte Reuters, die Entscheidung des Höchstgerichts bedeute, dass es ihrem Mandanten nun offenstehe, bei den Wahlen zu kandidieren. Gemäß russischem Recht darf man bei einer schwerwiegenden Verurteilung nicht zu Wahlen antreten.

Nawalny selbst war indes vorsichtiger, indem er meinte, das Urteil schaue so aus, um ihn zu zwingen bei Anhörungen vor Gericht in Kirow zu erscheinen, wo das erste Urteil gefällt worden war. "Formal gesehen hätten sie den (gesamten) Fall annullieren müssen, aber sie haben ihn zurückgesandt, um noch einmal darauf zu sehen", sagte er. "Sie behindern meine politischen Aktivitäten. Ich sollte entfernt werden." (APA, 16.11.2016)