Eingetragene Partnerschaften können künftig auch am Standesamt geschlossen werden.

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Wien – Die Eingetragenen Partnerschaften für Homosexuelle werden künftig wie Ehen am Standesamt geschlossen, das entsprechende Personenstandsgesetz hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Ebenfalls beschlossen wurden im Zuge der Sammelnovelle die Möglichkeit zur Eintragung sogenannter Sternenkinder, hieß es aus dem Innenministerium.

Bisher galt für Eingetragene Partnerschaften, dass diese nur vor den Bezirksverwaltungsbehörden geschlossen werden können. Zudem wurden ihre gemeinsamen Namen als "Nachnamen" und nicht als Familiennamen geführt. Künftig können sie jedoch wie Ehen am Standesamt geschlossen werden und auch das Namensrecht wird an jenes von Ehen angeglichen.

Oberhauser: Schritt in Richtung Gleichstellung

Gesundheits- und Frauenministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) zeigte sich in einer Aussendung erfreut über die Änderungen im Personenstandsrecht. Dass Eingetragene Partnerschaften künftig auch am Standesamt geschlossen werden können, sei ein Schritt in Richtung Gleichstellung, so Oberhauser.

Ebenfalls in der Sammelnovelle enthalten ist ein Passus, wonach sogenannte Sternenkinder ins Personenstandsregister eingetragen werden können. Bisher galt, dass Fehlgeburten unter 500 Gramm kein Personenstandsfall sind.

Neuerungen im Waffengesetz

Beschlossen wurden weiters Neuerungen im Waffengesetz. Unter anderem wird Exekutivbeamten ermöglicht, einen Waffenpass zu erlangen, ohne dass es hiefür im einzelnen einen Nachweis der konkreten und qualifizierten Gefahrenlage bedarf. Allerdings gilt dies nur für Waffen bis zu 9 mm, wie sie bei der Polizei im Einsatz sind.

Im Meldegesetz wurden neue Regelungen beschlossen. Diese sehen etwa eine An- und Ummeldung mit Bürgerkarte vor und eine verbesserte Identitätsfeststellung bei der Anmeldung von Fremden durch Einsicht in ein Zentrales Fremdenregister.

Letzteres begrüßt der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer, bedeuten die Neuerungen doch weniger Bürokratie. So werde etwa die ursprüngliche Rechtslage von Sammelmeldungen bei Reisegruppen oder Familien wieder eingeführt. Positiv sei auch, dass die Erfassung der Gästedaten zur Gänze elektronisch erfolgen kann. (APA, 22.11.2016)