Sherman/Wien – Ein US-Gericht blockiert das Inkrafttreten eines Gesetzes, das Millionen Arbeitnehmern in den USA ein Recht auf Abgeltung ihrer Überstunden bringen würde. Dabei handelt es sich um eine der wichtigsten Arbeitsmarktreformen der scheidenden Regierung unter Präsident Barack Obama, die die Erhöhung von Angestelltengehältern zum Ziel hat.

Der texanische Bezirksrichter Amos Mazzant schloss sich am Dienstag im Rahmen eines Urteils der Meinung von 21 fast ausschließlich republikanisch regierten Bundesstaaten und einer Koalition aus Wirtschaftsverbänden an und bewilligte deren Antrag auf einstweilige Verfügung. Dies bedeutet eine Blockade des Gesetzes, das am 1. Dezember in Kraft treten hätte sollen.

Recht gilt nur unter 24.000 Dollar Jahresgehalt

Die Reform hätte die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer ein Recht auf verpflichtende Bezahlung von Überstunden haben, auf 47.900 Euro pro Jahr verdoppelt. Die klagenden Staaten und Unternehmerverbände argumentieren, die drastische Anhebung des Grenzwertes sei willkürlich. Sie beschweren sich unter anderem über zusätzliche Kosten für die Haushalte der Bundesstaaten in Höhe von 115 Millionen Dollar allein im kommenden Jahr. Von der Erhöhung wären neben Angestellten in der Privatwirtschaft auch solche im öffentlichen Dienst betroffen.

Der unter Obama ernannte Mazzant begründete die einstweilige Verfügung damit, dass das geplante Gesetz der aktuellen Rechtslage widerspreche. Demnach darf das Arbeitsministerium den Zugang zu Überstundenzahlungen nicht allein von der Höhe des Gehalts abhängig machen.

Nur sieben Prozent mit Rechtsanspruch

Die Obama-Regierung führte wiederholt ins Treffen, dass derzeit nur sieben Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in den USA einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der geleisteten Überstunden hätten. 1975 waren es demnach noch 62 Prozent.

Obama bezeichnete das Gesetz im Mai als "größten einzelnen Schritt, den ich setzen kann, um die Löhne des amerikanischen Volkes zu erhöhen". Das Arbeitsministerium teilte mit, es prüfe alle rechtlichen Möglichkeiten, um gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts vorzugehen. (red, 23.11.2016)