Linz – Der Verfassungsausschuss des Landes Oberösterreich hat am Donnerstag einstimmig beschlossen, nicht ausreichend angerechnete Vordienstzeiten den Bediensteten beim Land und den Gemeinden nachzuzahlen. Für nächstes Jahr wurden daher im Budget 27 Millionen Euro berücksichtigt, bestätigte das Büro von Landeshauptmannstellvertreter und Personalreferent Thomas Stelzer (ÖVP) einen Bericht in den Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN).

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2009 das österreichweite Beamten-Gehaltsschema aufgehoben, da eben Vordienstzeiten nicht entsprechend berücksichtigt wurden. Seitdem hat das Parlament bereits mehrere Anläufe genommen, das Gesetz zu reparieren. Allerdings wenig erfolgreich, da der Bund entgegen dem EuGH-Urteil den finanziellen Schaden nicht zumindest teilweise finanziell entschädigen wolle, fasste Stelzers Büro den Grund des bisherigen Scheiterns einer Korrektur zusammen.

Jeder dritte profitiert

Auch die im November im Nationalrat beschlossene Reparatur verzichte wieder darauf, weshalb die Juristen beim Land Oberösterreich davon ausgehen, dass auch diese Novelle nicht halten werde. Daher haben sich in Oberösterreich Personalvertreter sowie Land und Gemeinden geeinigt, heuer einen Kompromiss für "ihre" Arbeitnehmer auszuverhandeln. Nachdem der Verfassungsausschuss diesem zugestimmt hat, muss der Landtag ihn noch im Dezember beschließen.

Jeder dritte von den insgesamt 55.000 Bediensteten könne 2017 mit einer einmaligen Nachzahlung rechnen, heißt es weiter in den OÖN. In den darauffolgenden Jahren rechne das Land mit jährlichen Zusatzkosten von rund elf Millionen Euro. Diese entstehen u.a. dadurch, dass Betroffene künftig einen monatlichen Gehaltszuschlag erhalten, weil sie aufgrund der zu geringen Anrechnung von Vordienstzeiten zu niedrig eingestuft worden waren. (APA, 2.12.2016)