Das Gratiskonto sollte nicht gratis bleiben, fand die Sparda-Bank Austria.

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Wien – Gratiskonto ist Gratiskonto, findet das Sozialministerium und beauftragte daher den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Klage gegen die Sparda-Bank Austria Süd. Diese wollte das bisherige Gratiskonto, sollte der Nutzer keinen Einspruch einlegen, künftig verrechnen. Dem schob das Landesgericht Klagenfurt nun einen Riegel vor, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilte der VKI mit.

Die Bank konnte in Klagenfurt aber auch einen Erfolg bei der Verrechnung des Zinsaufschlages einfahren. Dabei ging es darum, dass die Bank auf jeden Fall den im Vertrag vereinbarten Zinsaufschlag verrechnet, auch wenn der Indikator (z. B. der Libor) unter Null liegt und nicht das vertraglich vereinbarte rechnerische Ergebnis (Indikator plus Aufschlag) verwendet wird. (APA, 7.12.2016)