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Postings über Mitarbeiter könnten als elektronische Überwachung gelten

Foto: Reuters/Ruvic

Betriebsräte können in Deutschland künftig mitbestimmen, ob auf den Facebook-Seiten ihrer Unternehmen Postings von Kunden freigeschaltet werden. Denn dabei handle es sich laut Bundesarbeitsgericht um eine "technische Einrichtung, die dazu geeignet sei, die Leistung und das Verhalten von Mitarbeitern zu überwachen". Auslöser ist eine Beschwerde auf der Facebook-Seite des Roten Kreuzes, wo ein Kunde das Verhalten von Mitarbeitern kritisiert hatte. Daraufhin forderte der Betriebsrat des Deutschen Roten Kreuzes, dass die Facebook-Seite abgeschaltet wird.

Arbeitsgericht entscheidet pro Betriebsrat

Die Organisation hatte argumentiert, dass Wortmeldungen unzufriedener Kunden auf der Facebook-Seite nicht gespeichert oder gar verarbeitet werden. Es ginge rein darum, Spender anzusprechen. Das Arbeitsgericht sah das anders. Das Urteil ist laut Spiegel mit der bisherigen Rechtsprechung konsistent. Schon 1983 wurde festgelegt, dass auch theoretische Möglichkeiten zur Überwachung, die nicht genutzt werden, eine Mitsprache des Betriebsrats erfordern.

Gewerkschaft erfreut

Der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigte sich über das Urteil erfreut. "Das Problem der Überwachung mittels sozialer Netzwerke steht außer Frage", sagte DGB-Juristin Marta Böning zum Spiegel. Nötig sei laut DGB auch ein eigenes Datenschutzgesetz für Beschäftigte. (red, 15.12.2016)