Wien – Die Gehälter aller nach dem Uni-Kollektivvertrag beschäftigten Mitarbeiter der Universitäten steigen ab 1. Jänner 2017 um ein Prozent, für jene mit geringem Einkommen werden sie um einen Fixbetrag von 34,50 Euro monatlich angehoben. Darauf haben sich Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und der Dachverband der Universitäten geeinigt, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung

Zum Vergleich: Die zur Berechnung herangezogene Inflationsrate liegt bei 0,75 Prozent, der Gehaltsabschluss des Bundes bei 1,3 Prozent.

An den Unis gibt es drei verschiedene Klassen von Arbeitnehmern: Beamte, übernommene Vertragsbedienstete und die vom Kollektivvertrag (KV) erfassten Mitarbeiter. Für die beiden ersten Kategorien gilt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Gehaltsabschluss des Bundes. Alle seit 1.1.2004 aufgenommenen Mitarbeiter (neben wissenschaftlichem und künstlerischem Personal auch allgemeine Bedienstete) fallen dagegen unter den KV – das sind mittlerweile mehr als die Hälfte der Beschäftigten. (APA, 22.12.2016)