Pro Jahr stehen den Krankenkassen 80 Millionen Euro für kostenlose Kinderzahnspangen zur Verfügung.

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Wien – Von der sogenannten Gratiszahnspange profitieren mehr Jugendliche als angenommen. Laut Zahlen des Hauptverbands wurden seit der Einführung im Juli 2015 insgesamt 25.400 kostenlose Zahnspangen beantragt, berichtet das Ö1-"Morgenjournal" am Montag. Ursprünglich sei man von 18.000 Zahnspangen ausgegangen, sagt Bernhard Wurzer, stellvertretender Generaldirektor des Hauptverbands.

Vor der Einführung im Jänner 2015 hieß es allerdings noch, dass pro Jahr 30.000 Jugendliche unter 18 Jahren von der sozialen Leistung profitieren würden. Insgesamt gab es seit Juli 2015 laut Hauptverband 50.400 Beratungen im Bereich der Kieferorthopädie und 5.800 sogenannte "interzeptive Behandlungen", also herausnehmbare Zahnregulierungen für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr.

Für Wurzer ist die Einführung der Gratiszahnspange "aus sozialer Sicht ein Erfolg". Auch Silvia Silli, Generalsekretärin des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden, berichtet von mehr Patienten, für die eine Zahnspange erst durch die Maßnahme leistbar geworden ist.

Kritik an Unterschieden je nach Bundesland

Kritik übt Silli an unterschiedlichen Kriterien in den Bundesländern. Demnach würden es für bestimmte Kreuzbisse im Westen eine kostenlose Zahnspange geben, im Osten aber nicht. "Das gehört klar definiert, damit es keine unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten gibt", sagt Silli. Bernhard Wurzer kündigt diesbezüglich seitens des Hauptverbands eine Überprüfung der Leistung nach drei Jahren an. Eine unterschiedliche Auslegung der Regeln sei ihm bisher nicht bekannt.

Pro Jahr stehen den Krankenkassen 80 Millionen Euro vom Gesundheitsminisiterium zur Verfügung. Bei medizinischer Notwendigkeit gibt es zwei Kassenleistungen, wenn auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt: einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange, andererseits festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18. (red, 2.1.2017)