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So radikal, wie sie im Wahlkampf geklungen haben, sind die Steuerpläne von Donald Trump und Mike Pence (links) nicht.

Foto: AP / Evan Vucci

Wien – So heiß gegessen wie gekocht wird wohl auch unter der neuen US-Regierung unter Donald Trump nicht werden. Zu diesem Schluss kommt eine am Montag veröffentliche Erhebung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. Die von Trump angekündigte Senkung der Unternehmensteuersätze würde die USA nicht auf einen Dumpingsteuersatz nach unten katapultieren, sondern lediglich ihre Position im internationalen Steuervergleich verbessern.

Setzt Trump seine Ankündigung aus dem langen Wahlkampf tatsächlich um, würde die Effektivsteuerbelastung von US-Konzernen in etwa auf das in der EU herrschende Durchschnittsniveau sinken, haben ZEW-Forscher errechnet. Der durchschnittliche Effektivsteuersatz (Effective Average Tax Rate, EATR) würde dann 21,1 Prozent betragen, rechnet das ZEW vor – trotz einer Absenkung des Steuersatzes von 35 auf 15 Prozent.

Kein Ausgleich

Die Reduktion schlägt deshalb nicht stärker durch, weil von einer Absenkung des US-weit geltenden Bundessteuersatzes die Besteuerungsregeln der einzelnen Bundesstaaten nicht betroffen wären. In Kalifornien etwa sind 8,8 Prozent des Gewinnes abzuführen, sie bleiben von Trumps Steuersenkungen unberührt.

Eliminiert Trump im Gegenzug zur Senkung des Unternehmensteuersatzes, wie ebenfalls angekündigt, Steuervergünstigungen wie etwa eine besondere Abschreibung für das verarbeitende Gewerbe, würde dies den Effektivsteuersatz nur geringfügig auf 21,6 Prozent erhöhen. "Es zeigt sich, dass die geplante Steuersatzabsenkung nicht annähernd durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage ausgeglichen wird", schreiben die Autoren Friedrich Heinemann und Daniela Steinbrenner in ihrer Analyse.

Schritt zur Mitte

Klar ist damit: Trumps populäre Kampfansage macht die Vereinigten Staaten keineswegs zum Niedrigsteuerland. Im Idealfall würde lediglich eine Angleichung an das Durchschnittsniveau der 28 EU-Länder oder Kanadas herauskommen. Denn aktuell sind die USA in der EU nur mit Frankreich vergleichbar, das mit 36,5 Prozent sogar eine höhere EATR hat. "Mit Trumps Reform wären die USA im weiteren Vergleich mit zum Beispiel Kanada, Japan oder Frankreich kein ausgesprochener Hochsteuerstandort mehr", schreibt Heinemann.

Ein Unterschied bleibt: Die USA sind einer von wenigen Wirtschaftsräumen, die grundsätzlich das Welteinkommen eines Konzerns besteuern. Diese Last wird global agierenden Konzernen freilich insofern erheblich erleichtert, als der Fiskus erst dann zuschlägt, wenn die Gewinne aus aller Welt in die USA zurückgeführt werden.

Dies ist der Grund, warum Unternehmen wie der Computerhersteller Apple im Ausland Milliarden gebunkert halten und bei Finanzbedarf lieber Anleihen begeben oder Kredite aufnehmen statt die fortgeschafften Gewinne heimzuholen und anzutasten. Nun sollen die im Ausland kumulierten Gewinne mit einer zehnprozentigen Abgabe belegt werden.

Auswanderung

Ebenfalls abgeschafft werden dürfte von der Trump-Administration ein wesentlicher Anreiz zur Verschiebung von Konzerngewinnen ins Ausland, wie sie bei Apple, Starbucks, Google oder Facebook zur wohlgeübten Praxis gehört. Zumindest hat der präsumtive republikanische Präsident im Wahlkampf getrommelt, eine sofortige Steuerpflicht für Gewinne von Konzernablegern im Ausland einführen zu wollen.

Werden die Pläne umgesetzt, bleibt Steueroptimierern in den USA im Wesentlichen nur noch eine Strategie, um die Steuerlast zu drücken: die Inversion, also die Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland. Abgesehen von einer Wegzugsbesteuerung, die stille Reserven belastet, gibt es dagegen wenige Sanktionsmöglichkeiten. Allerdings habe Trump diesbezüglich mehr Möglichkeiten als ein EU-Staat, der an Binnenmarktregeln gebunden ist, sagt Studienautor Heinemann. (ung, 3.1.2017)