Tempo 80 auf der Westautobahn im Salzburger Stadtgebiet sorgt immer wieder für Aufregung. Nun versucht ein Autofahrer wegen fehlender Eichung der Luftmessgeräte, Beschwerde gegen eine Strafe einzulegen. Der Leiter des Luftgütemessnetzes klärt auf: Die Geräte müssen kalibriert und nicht geeicht werden.

Foto: Franz Neumayr

Salzburg – Der flexible Luft-80er auf der Westautobahn im Salzburger Stadtgebiet stößt teilweise immer noch auf Unverständnis und Ablehnung – obwohl sich durch die Maßnahme der Luftschadstoff Stickstoffdioxid um bis zu sechs Prozent reduziert hat. Ein in Wien lebender Autofahrer hat nun beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen seine Strafe wegen zu schnellen Fahrens bei Tempo 80 eingelegt.

Seine Begründung vor dem Landesverwaltungsgerichtshof: Die Luftgütemessgeräte, die zur Verhängung des Tempolimits herangezogen werden, seien nicht geeicht. Dass er im Sommer 2015 um 22 Stundenkilometer zu schnell gefahren ist, bestreitet Roland L. nicht. Doch ohne Eichung, die auch bei jedem Radargerät nötig sei, dürften die Anlagen auch nicht zur Bestrafung von Autofahrern herangezogen werden, meint der Oberösterreicher.

Dem widerspricht der als Zeuge geladene Luftgütemessnetzleiter in der Umweltabteilung des Landes. Die Luftgüteanlage unterliege nicht dem Maß- und Eichgesetz, argumentiert Alexander Kranabetter. Für die Einhaltung der internationalen Standards ist das Umweltbundesamt zuständig. Einmal pro Jahr gebe es den Ländern die Standards zur Einhaltung der Ozon-, Stickstoff- und Stickstoffdioxidwerte weiter. Das österreichische Umweltbundesamt ist international mit Laboren vernetzt. Alle Labore weltweit hätten die gleichen Standards.

Geräte werden kalibriert und nachjustiert

"Das Eichen dieser Messgeräte geht gar nicht", betont Kranabetter auf Standard-Nachfrage. "Das ist keine mechanische Waage, wo sich nichts ändert. Das sind Messgeräte mit einer hochempfindlichen Elektronik. Die werden regelmäßig kalibriert und nachjustiert."

Zur Kalibrierung der Geräte in Salzburg werden jährlich Flaschen mit Stickstoffeinheiten nach Wien gebracht. Im Labor werde die Stickstoffkonzentration der Gasflaschen gemessen und ein Kalibrierschein ausgestellt, erläutert Kranabetter vor Gericht. Mit diesem Standard werden dann die Geräte in Salzburg kalibriert und nachjustiert.

"Wenn ein Radargerät eichpflichtig ist, dann muss jedes Gerät, auch ein Luftmessgerät, das zur Bestrafung von Autofahrern herangezogen wird, auch geeicht sein", sagt Roland L. zum Abschluss der Verhandlung. Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ergeht schriftlich.

Die Reduktion der Schadstoffe könnte auf der Westautobahn im Stadtgebiet übrigens noch höher sein. Denn die Geschwindigkeitsauswertung des Landes zeigt, dass sich kaum ein Autofahrer an Tempo 80 hält. (Stefanie Ruep, 11.1.2017)