Die Polizei könnte künftig automatisiert Kennzeichen erfassen – zumindest, wenn es nach Bundeskanzler Kern (SPÖ) und Innenminister Sobotka (ÖVP) geht.

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Nach Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat sich nun auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) für einen Ausbau der Systeme zur Erfassung von Kfz-Kennzeichen ausgesprochen. Bislang war unklar, ob der Vorschlag des Innenministers zur Überwachung von Kennzeichen innerhalb der Regierung auf Widerstand stoßen würde. Offenbar verfolgt Kern aber ähnliche Ideen.

Im "Plan A" betitelten Programm, das Kern am Mittwoch präsentiert hat, ist zu lesen, dass "Kameras in der Verkehrsüberwachung heute in der Lage sind, Kennzeichen zu erkennen". Diese Technik könne laut "Plan A" zu Aufklärung und Prävention von Verbrechen beitragen. "Nutzen wir doch diese Möglichkeit", heißt es dort. Im Büro des Bundeskanzlers bestätigt man dieses Vorhaben auf Anfrage des STANDARD.

Praktische Hürden

Weder Kern noch Sobotka haben ihre Vorstellungen präzisiert. Die Pläne zu einem Ausbau der Systeme sollen sich laut Innenministerium in Diskussion befinden, im Büro Kern spricht man von "technischen und rechtlichen Fragen, die noch zu klären sind".

Bei der automatischen Kennzeichenerfassung gibt es sowohl praktische als auch juristische Hürden. Die Kamerasysteme von Autobahnbetreiber Asfinag sind nicht in der Lage, Kennzeichen zu registrieren. Dazu werden spezielle Kameras benötigt, die pro Stück rund 50.000 Euro kosten.

Die Polizei verfügt derzeit über fünf derartige Kameras, die seit 2010 etwa auf niederösterreichischen Autobahnen im Einsatz sind. Die mit den Kameras erfassten Daten werden automatisch mit dem Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystem (Ekis) abgeglichen. Bei einem Treffer schlägt das System Alarm, andernfalls werden die erfassten Kennzeichen gelöscht.

Ähnlich ist es bei der Section Control, die etwa Geschwindigkeitsübertretungen misst. Der Verfassungsgerichtshof hatte 2007 entschieden, dass die dadurch generierten Daten "umgehend zu löschen" seien, wenn kein Fehlverhalten des Fahrers vorliege. Dies müsse nach spätestens acht Minuten geschehen.

Datenschützer: "Höchst bedenklich"

Die Bürgerrechtsorganisation Epicenter.works (vormals AK Vorrat) nennt die automatische Kennzeichenerfassung "rechtlich höchst bedenklich". Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 2007 festgehalten, dass die Überwachung von Autofahrern in Form einer Section-Control nur auf "bestimmten, besonders gefährlichen und durch Verordnung festgelegten Strecken" zulässig sei, sagt der Jurist Alexander Czadilek von Epicenter.works zum STANDARD. Eine flächendeckende Überwachung von Fahrzeugen mit einer Speicherung personenbezogener Daten "steht der Vorratsdatenspeicherung in nichts nach", sagt Czadilek. Daher sei auch unklar, ob derartige Pläne vor dem Europäischen Gerichtshof halten würden. (Fabian Schmid, 12.1.2017)