Bild nicht mehr verfügbar.

Die steuerliche Absetzbarkeit für Babysitter wird mit den neuen Auflagen schwieriger.

Foto: REUTERS/Aly Song

Wien – Wenig beachtet ist mit Jahresbeginn eine Neuregelung bei der Kinderbetreuung eingetreten, die für Eltern unangenehme finanzielle Auswirkungen haben kann. Denn nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist nunmehr eine längere Ausbildung der Betreuer vonnöten, damit eine steuerliche Geltendmachung möglich ist. Dies stößt den Neos sauer auf.

Konkret mussten Babysitter bisher bloß eine Grundausbildung von acht Stunden absolvieren, damit sie quasi steuerlich anerkannt wurden. Eine Ausnahme gab es für 16-18-Jährige, die 16 Stunden auf ihre Aufgaben eingeschult wurden. Dem Verwaltungsgerichtshof war dies zu wenig. Er forderte eine adäquatere Ausbildung, die jener von Tageseltern gleich kommt.

Babysitter muss 18 Jahre alt sein

Das Ergebnis ist nun, dass 35 Stunden gefordert sind. Das gilt auch für jene Kinderbetreuer, die sich schon bisher dieser Aufgabe gewidmet haben. Sie müssen so heuer 27 Stunden nachholen, damit ihre Auftraggeber die Kosten weiter absetzen können. Au-Pairs haben nur zwei Monate, also bis Ende Februar Zeit, um die erweiterte Ausbildung zu bewältigen. Zudem wird ein Alterslimit eingezogen. Um die Betreuung überhaupt steuerlich geltend zu machen, muss der beschäftigte Babysitter nun mindestens 18 sein.

Für die Neos ist ärgerlich, dass es damit für Schüler wohl schwieriger wird, einen Nebenjob als Babysitter zu bekommen. Bei Älteren wiederum werden die höheren Kosten durch die erweiterte Ausbildung kritisiert. Diese wären für eine möglicherweise äußerst geringe Beschäftigung als Kinderbetreuer dann wohl zu hoch.

Bernhard: Regelung geht zu weit

Neos-Mandatar Michael Bernhard gehen diese Regelungen also zu weit, vor allem, wenn es nur um Babysitting geht. Die Bundesregierung schaffe hier die nächste unnötige bürokratische Hürde. Besonders stört ihn, dass die Änderung "klamm und heimlich" umgesetzt werde und Eltern diese in vielen Fällen möglicherweise nicht mitbekommen haben. Im Nationalrat wird nun von den Neos beantragt, dass man für ein geringeres Betreuungsausmaß weiterhin mit einem geringeren Ausbildungsausmaß auskommt, damit zumindest fallweise Kinderbetreuung nicht überbürokratisiert werde. (APA, 14.1.2017)