Graz – Das Land Steiermark wird eine Haftung im Ausmaß von 5,6 Millionen Euro für die Forschungsgesellschaft Joanneum Research (JR) übernehmen. Dieser Beschluss im Landtag erfolgte am Dienstag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, KPÖ und Grünen gegen die Stimmen der Freiheitlichen. Der zuständige Landesrat Christopher Drexler (ÖVP) sprach davon, dass es um den Schutz eines "Assets des Landes" gehe.

Hintergrund des Beschlusses ist ein Erkenntnis des Finanzamts Graz-Stadt, wonach bei der JR keine Gemeinnützigkeit mehr vorliege. Deshalb komme allein bei der Umsatzsteuer für den Prüfungszeitraum von 2011 bis 2014 über zwei Millionen Euro an Nachzahlungen zusammen. Dazu kommt unter anderem noch eine Rückforderung aus dem Titel einer Forschungsprämie, was 2,42 Millionen Euro ausmache, wie auch Nachzahlungen für noch nicht geprüfte Geschäftsjahre, wie die "Kleine Zeitung" (Dienstag-Ausgabe) berichtete. Daher musste die JR Rückstellungen von über sieben Millionen Euro vornehmen. Die JR gehört zu 85 Prozent dem Land Steiermark und zu 15 Prozent dem Land Kärnten.

"Unerquickliche Angelegenheit"

Landesrat Drexler sah sich "zu einigen Klarstellungen in einer insgesamt unerquicklichen Angelegenheit" veranlasst. "Die Joanneum Research ist eine der Perlen der Forschungslandschaft, so wurde unter anderen auch eine Zusammenarbeit im neuen Forschungsfeld Robotics mit dem Lakeside-Park in Klagenfurt etabliert. Das ist eines der Dinge, die in allen Sonntagsreden gesagt werden, nämlich Digitalisierung und Industrie 4.0", betonte Drexler.

Die 5,6 Millionen Euro seien auch nicht einfach weg, so Drexler. Denn bei der Joanneum Research sei man in Berufung gegen die erstinstanzlichen Bescheide, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Wenn es aber um Forschungsaufträge in Österreich und auf europäischer Ebene gehe, dann seien bilanzielle Daten nachzuweisen. "Wir wollen keinesfalls die JR-Erfolgschancen dadurch schmälern, dass man wegen Rückstellungen in Schieflage kommt", sagte der Landesrat. Nach dazu, da die JR zuletzt eines der besten operativen Ergebnisse der vergangenen Jahre hatte. Die Haftung sei im Interesse des Steuerzahlers, nicht gegen dessen Interesse. (APA, 17.1.2017)